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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Brauch mal Hilfe finde ein Gesetz nicht
 
Mike0190
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.10.2005 12:29
Hallo zusammen,

ja ich weis ich bin ausgelernt also keine dummen sprüche loslassen!
ein kunde von meiner bank überweist seit 7 montaten regelmäig 500 euro für miete!
der vermieter hat nun angerufen das nie was bei ihm auf dem konto angekommen ist!
jetzt hat sich herausgestellt das wir die falsche bankleitzahl haben!
das problem wie bekommen wir das geld wieder zurück!
die bank wo des geld hingekommen ist, sagt sie überprüfen das nicht ob Name mit Kontoinhaber übereinstimmt!
Da es das Konto bei der Bank auch gibt nur auf anderen Namen sind die Zahlungen natürlich auf das Konto gegangen und der Inhaber hat schön alles abgehoben!
Jetzt weigert sich jeder irgendwas zurückzuzahlen!

Bsp: Kunde X überweist 500 Euro an Kunde Y!
Das Geld geht aber auf das Konto von Z!

soweit ich weis muss die bank doch laut gwg den zahlungsempfänger mit dem kontoinhaber überprüfen oder nicht?


gruß
ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.10.2005 12:50
soweit ich weiß ist eine Empfängerbank nicht verpflichtet,Kontoinhaber und Zhalungsempfänger zu vergleichen...
Bei uns wird es so gemacht,deswegen liegen tagtäglich dutzende Faxe bei uns rum.Aber das ist glaub ich nur ne interne Regel.

Da den Fehler wohl ihr verschuldet habt (hörte sich für mich so an, korrigier mich wenn ich falsch lieg) müsst im Zweifel ihr dem Vermieter die Kohle überweisen...

Was mich nur bissel wundert: Warum merken die des net gleich bei der ersten Miete?Da ist doch was faul!
Wisst ihr,auf wen das Konto läuft,auf das die Zahlungen tatsächlich gegangen sind?Vielleicht wollen die euch veräppeln?! Mein Vermiter steht als schon vor der Tür,wenn ich mal (wegen Feiertag) zwei Tage hintendran bin...

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>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<

Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen.

Christian87
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.10.2005 12:57
Hi,

also wenn die andere Bank den Namen nicht prüft sind die Schuld. Denn in Deutschland gibt es nur Namenkonten und keine Nummernkonten sowie beispielsweise in der Schweiz! Daher müsste eigentlich die andere Bank verpflichtet sein das zu prüfen. Wobei ich auch an die Variante glaube das die euch mächtig auf´s Korn nehmen wollen. Aber in dem Moment wo der Kunde den Dauerauftrag unterschreibt sollte er ihn gelesen und auf Richtigkeit geprüft haben. Oder?
So leider kann ich auch nicht mehr zu dem Thema sagen, hoffe aber es hat geholfen.

PS: Würde mich über eine Mail freuen, wie der Fall ausgegangen ist. Schonmal im Voraus Danke.
Benji
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.10.2005 12:57
Habt ihr die Bankleitzahl rausgesucht?!
Wenn ja, isses euer problem, wenn nein... isses das des mieters...
Aba schau mla ob du irgentwas unter "Unrechtmäßige bereicherung" findest... evtl. könnteste über diesen weg an denjenigen der das geld bekommen hat ran...

Oda die verarschen euch echt,....

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yOu ShiT On Me, i ShIt oN YoU!
YoU PuT a HiT oN mE, I pUt a hIt On YoU!
A 3y3 4 a 3y3 NiGg4!!
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Die Realität ist die Zukunft der Leute von Gestern!
Vergesst nicht, das sind Morgen wir!

http://www.kanzlei-wbp.de

Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.10.2005 14:33 - Geaendert am: 30.10.2005 12:43
Die ganze Geschichte zerfällt in viele einzelne Rechtsverhältnisse aufgrund der Vielzahl der Beteiligten. Da wir ja keine Juristen sind, würde ich einmal meine Sicht der Dinge geordnet nach Ansprüchen gegen beteiligte Personen darstellen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Richtiger Empfänger/Vermieter Y:

Y ist keine Mitschuld daraus abzuleiten, dass er seine Kontoauszüge nicht zeitnah prüft. Wenn der Mieter ihm z.B. (wahrheitsgemäß!) gesagt hat, dass er das Geld angewiesen hat, dann gibt es für einen einfachen privaten Vermieter keinen Anlass, darüber hinaus regelmäßige Kontrollen zu machen. Ihm ist zuzugestehen, dass das z.B. unter anderen Mieteingängen nicht aufgefallen ist. Erst bei einem Zeitraum von ca. 1 Jahr (wegen Nebenkostenabrechnung) würde es kritisch. Etwaige Rechtsfolgen aus einer zwischenzeitlichen Anerkennung des Kontoabschlusses berühren nur das Verhältnis zwischen Y und seinem KI und sind ungeeignet, ihn im Verhältnis Vermieter <-> Mieter zu benachteiligen. Der Bank geht es ja darum, Belastungen akzeptieren zu lassen, nicht die Vollständigkeit von Gutschriften, insb. solcher, auf die sie keinen Einfluss hat.

Kunde/Mieter X:

Dem Kunden ist nur dann eine Teilschuld zuzurechnen, wenn er selbst den Dauerauftrag so komplett selbst eingegeben hat, also per Online Banking oder SB-Terminal. Ansonsten trifft ihn mangelnde Sorgfalt, wenn er z.b. einen von Euch ausgefüllten Auftrag unterschrieben hat, das ist aber weniger schwerwiegend.

KI von X/ Eure Bank:

Eine Mitschuld trifft Euch nur, wenn Ihr die Bankleitzahl ermittelt oder aber (was schwerwiegend wäre!) falsch vom Auftrag des Kunden in die EDV übertragen habt. Ansonsten ist Euch kein Vorwurf zu machen, da alle anderen Sorgfaltspflichten in Eurem Einflussbereich (z.B. Prüfziffernberechnung) keinen Einfluss gehabt haben, das Konto gibt es ja!

Bank von Y/fremdes KI:

Das empfangende KI sagt, es macht keinen Kontonummer-/Namensvergleich. Herzlichen Glückwunsch, dazu ist es nämlich nach Nr. 3 Abs. 2 Satz 2 des Abkommens über den Überweisungsverkehr VERPFLICHTET, und es wäre hier auch verpflichtet gewesen, Euch umgehend zu informieren, wenn der Empfänger wegen unvollständiger Angaben nicht eindeutig zu ermitteln sei. Das dürfte hier der Fall sein, wenn nicht zufällig Angeben zum Empfänger oder im Verwendungszweck auf den falschen hinweisen (eher unwahrscheinlich). Es ist gar nicht denkbar, nur anhand der Nummer zu überweisen (wie oben schon beschrieben).

Falscher Empfänger Z:

Z muss das Geld auf jeden Fall wieder rausrücken, denn er ist ungerechtfertigt bereichert, § 812 I BGB (Leistung empfangen trotz fehlendem Rechtsgrund). Eine Entreicherung kommt nicht in Betracht, da es um Geld geht. Eine Schuld vonwegen "Er hätte sich sofort melden müssen" ist aber zu verneinen.

FAZIT: Z muss das Geld rausrücken, kann er das nicht und ist eine Pfändung erfolglos, ist hilfsweise seine Bank zu belangen, die wiederum einen Anspruch gegen Z hat. Ich würde Euch empfehlen, Eurem Kunden X schnellstens sein Geld zu erstatten bzw. die Überweisung an Y auszuführen und dann an Z beziehungsweise sein KI heranzutreten..

Vielleicht reicht ja Z gegenüber schon der dezente Hinweis auf Gerichtkosten. Wenn er meint, er kann das nicht zurückzahlen, könnt Ihr ihm ja mal erklären, was eine eidesstattliche Versicherung ist. Spätestends an der Stelle würde ich mich aber an sein KI wenden.

Für die zusätzlichen Kosten (Bearbeitungsaufwand, Zinsanspruch vom Vermieter X, ggf. Gerichtskosten etc.) ist die Schuldfrage nach dem groben Entwurf oben weiter zu konkretisieren.

Gruß
Julien
Benji
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.10.2005 14:59
Is das was ich gesagt hab was du dir raussuchen solls auf dem Silbertablett :)
Schöner beitrag Juliechen!

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Mike0190
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.10.2005 11:58
okay super danke für eure hilfe ich geb euch bescheid wie des ausgeht!

gruß
 

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