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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Rechnungsabgrenzung
 
Saxophon-Girl
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.10.2005 20:51
Rechnungsabgrenzung is doch nur z.B. dass wir im Dezember die Miete für Januar zahlen, die aber eigentlich ins neue Jahr gehört, oder?

Was glaubt ihr was da für eine Aufgabe drankommt?
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.10.2005 21:47
Oder umgekehrt: Wir zahlen im Januar nachträglich für Dezember und dann die jeweils konträren Fälle (wir bekommen z.B. Miete).

Gruß
Julien
Flo11077
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.10.2005 01:02
Miete die im Dezember für uns fällig ist und erst im Januar gazahlt wird, wird nicht abgegrenzt, sondern als Forderung verbucht.

Flo
isabelle84
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.10.2005 09:01
es gibt transitorische rechnungsabgrenzung und antizipative rechnungsabgrenzung,
quasi mit arap und prap bzw mit sonst forderungen und sonst verbindlichkeiten
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.10.2005 09:09
@ Flo11077:

Was Du beschreibst, IST doch eine Form der zeitlichen Abgrenzung.

Gruß
Julien
isabelle84
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.10.2005 09:12
um es genau zu sagen ist es eine antizipative rechnungsabgrenzung.
auch wenn noch nichts gezahlt worden ist buchst du es ja de facto als forderung.
 

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