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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

DREIST!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
 
drebaba
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.10.2005 13:14
Finde es echt unverschämt und dreist, dass manche Leute unter "Kleinanzeigen" sich erlauben, Prüfungen samt Lösungen zu verkaufen, besonders dann, wenn eine Prüfung kurz bevor steht.
Viele Ausbildungsbetriebe stellen die Prüfungen zur Verfügung und mit ner Anfrage im Forum klappts auch meistens.
Könnten uns ja auch jede Antwort bezahlen lassen, wenn jemand hier ´ne Frage stellt........................

--------------------------------------------------

Dran, drauf, drüber!!!
Bis zum bitteren Ende!

Visit: http://www.dedede.de

wurmi
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.10.2005 13:21
ich find das auch scheiße!
tauschen ist ok....aber bezahlen.....
naja!!!
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2005 14:11 - Geaendert am: 26.10.2005 14:11
Das ist nicht nur dreist, sondern auch dumm, da man damit selbst die strafbewährte Copyright-Verletzung dokumentiert.

Jede/r, der/die ein Prüfung kauft, sollte nicht bezahlen oder das Geld umgehend zurückfordern mit dem Hinweis auf "Informationsweitergabe z.B. an U-Form".

Allerdings: Verschenken/Tauschen ist auch NICHT OK, die Copyright-Verletzung bleibt. Auf Forumsanfragen sollte man nicht reagieren. Man weiß nicht, wer fragt und Anwaltskanzeleien verdienen sich gerne ein paar hundert Euro mit einer Unterlassungserklärung (kein Scherz!).

Die Ausbildungsabteilung oder die Berufsschule haben doch oft "Beispielaufgaben", die sehr nahe, also wirklich sehr sehr nah an Prüfungsaufgaben sind ;-)

Gruß
Julien
Filidae
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.10.2005 14:21
Also wir bekommen unheimlich viele alte Prüfungen samt handgeschriebener Lösung-ist das denn auch strafbar von unserem Betrieb.
Man kann doch nicht Geld rausschlagen nur weil manche Betriebe einem nicht so viel Übungsmaterial zur Verfügung stellen.
Möchte aber dazu sagen, dass es sowas nicht geben würde, wenn es nciht genug Leutchen gäbe, die das kaufen würden.
Deist is et trotzdem

_________________________________________________
"Wir sind hier nicht bei Wünsch-Dir-Was, sondern Dat-Is-So" und
"Das Leben ist kein Ponyhof"

tyrionarido
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2005 14:25
> Anwaltskanzeleien verdienen sich gerne ein paar hundert
> Euro mit einer Unterlassungserklärung (kein Scherz!).

Das ist nicht mehr so einfach. Die müssen mittlerweile beauftragt worden sein, bevor sie diese Erklärungen rausschicken dürfen (ist halt zu viel Schindluder getrieben worden).

Von daher halte ich das Risiko für rel. gering.

Und ich bin der Meinung, dass die Prüfungen frei verfügbar sein sollten!
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.10.2005 15:18
Hat jemand die alten Prüfungen vom U-Form-Verlag käulich erworben, kann er diese selbstverständlich nach Gebrauch weiterverkaufen. Dagegen ist rechtlich nichts einzuwenden, wie man ja auch alte Bücher verkaufen darf.
Fotokopierte Prüfungsexemplare dürfen aber nicht weiterverkauft werden!

___________________________________________________
!!! Für das Prüfungsergebnis 90% + x !!!
Prüfungstraining für Bankkaufleute :
Grundmann/Rathner: Abschlussprüfungen
6. aktualisierte Auflage, Gabler Verlag

Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2005 15:20 - Geaendert am: 18.06.2006 15:53
Na klar müssen die beauftragt werden, aber da U-Form da in der Vergangenheit auch schon scharf war, warum sollten die niemanden beauftragen?

Das geht ganz fix. Wer z.B. heute Klassik-CDs bei eBay einstellt, die er Ende der 90er im RTL-TeleShop bestellt hat, muss dafür auch 400,- bis 600,- Euro löhnen, da es sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass die Firma Best Direct keine ausreichenden Lizenzen hatte. Die Kanzlei wurde auch von Pavarotti beauftragt.

Grundsätzlich ist kein Copyright-Verstoß erlaubt und empfehlen kann man das mit der betriebsinternen Weitergabe explizit auch nicht ;-) Nun, wo kein Kläger, da kein Richter ;-)

Wer das aber hier öffentlich macht, dem kann niemand mehr helfen. KLAR: Wir reden hier nur von Kopien. Natürlich darf man seine rechtmäßig erworbenen Originale verkaufen und auch verschenken.

Gruß
Julien
cd_bank
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.10.2005 15:25
wer hat den schon bitte klassik-cd‘s beim rtl-teleshop gekauft *g* xD

der___cd-bänker___________________________________
so isses und so bleibts
<^>_<(O.o)>_<^>

nOx
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.10.2005 15:30
>Das geht ganz fix. Wer z.B. heute Klassik-CDs bei eBay >einstellt, die er Ende der 90er im RTL-TeleShop bestellt hat, >muss dafür auch 400,- bis 600,- Euro löhnen, da es sich im >Nachhinein herausgestellt hat, dass die Firma Best Direct >keine ausreichenden Lizenzen hatte. Die Kanzlei wurde >auch von Pavarotti beauftragt.

Das mag ja sein, dass die keine ausreichenden Lizenzen hatten. Wenn ich aber im RTL-TeleShop eine CD kaufe und die dann weiter verkaufe wird mich kein Gericht der Welt verurteilen, weil ich ihm ohne Probleme nachweise das ich die gutgläubig gekauft habe und somit nicht in der Haftung bin !!!
cd_bank
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.10.2005 15:39
richtigggg.....!!

der___cd-bänker___________________________________
so isses und so bleibts
<^>_<(O.o)>_<^>

Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2005 16:02 - Geaendert am: 26.10.2005 16:15
Es geht hier um eine Urheberrechtsverletzung, also um den nicht lizensierten Verkauf urheberrechtlich geschützter Werke (Bootlegs).

Wie Du da dran gekommen bist, ist völlig egal, der RTL-Shop ist nur das prominenteste Beispiel, auch da nützt der gute Glaube gar nichts. Da wird Dich nicht nur irgendein Gericht verurteilen, sondern jedes. Das Urheberrecht ist eindeutig. Ist ungefähr so als würdest Du auf Dein Eigentum an einer gestohlenen Sache bestehen, weil Du sie gutgläubig erworben hast.

Natürlich kannst Du Dich an die Firma Best Direct mit einem Schadenersatzanspruch wenden. Wenn es die aber nicht mehr gibt bleibst Du auf den Kosten sitzen. Sei froh, dass es nur eine (zugegeben teure) Abmahnung wird und nichts bei Gericht aktenkundiges.

Es ist mitunter strittig, ob die Unternehmen kostenintensive Kanzleien zwischenschalten dürfen, aber auch nur deshalb, weil das zugrunde liegende Fehlverhalten rechtlich so eindeutig ist.

Die Firmen (z.B. Musikunternehmen) lassen da auch oft mit sich reden und geben sich dann mit der Unterlassungserklärung und ggf. einem kleinen "Strafgeld" von ca. 100 Euro zufrieden, aber da querzuschießen bringt gar nichts, ganz im Gegenteil.

Gruß
Julien
 

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