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Todesfall Aktienkurs
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Weidener
Rang: Marketmaker
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Verfasst am: 19.11.2002 17:45
Ein Depotkunde stirbt am 19.11.2002.
Im offenen Depot befinden sich Aktien.
Ist nun der Depotbestand mit dem Schlusskurs vom 18.11.2002 oder mit dem Eröffnungskurs vom 18.11.2002 zu melden?
Desperados83
Rang: IPO
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Verfasst am: 19.11.2002 17:49
laut meinem Wissen ist der Aktienkurs vom Vortag relevant, d.h. du nimmst den Schlusskurs für deine Meldung an das FA.
hoffe ich irre mich nicht. Feedback wäre cool.
gruß
Chris
Desperados83@web.de
Alpha182
Rang: Mid Cap
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Verfasst am: 19.11.2002 18:43
Also ich meine auch das die Schlusskurse des Vortages des Todes relevant sind.
Hatte so nen Fall auch mal.
engelly
Rang: Mid Cap
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Verfasst am: 19.11.2002 19:17
Da man das Kapital am Beginn des Todestages melden muss - müsste es theoretisch schon der Vortageskurs sein! - denke ich auch!
Herrmann
Rang: Marketmaker
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Verfasst am: 19.11.2002 19:26
Maßgeblich ist die Anzahl der Aktien zu Beginn des Todestages.
Wenn kein Kurs des Todestages vorhanden ist, nimmt man den Kurs des Vortages (Schlusskurs oder wenn nicht vorhanden Einheitskurs).
Genau genommen, müsste man den Kurs zum Todeszeitpunkt nehmen.
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