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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Besprechung Fall 2 - Anlage in Aktien
 
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.11.2002 17:16
Hier könnt ihr eure Fragen zu der konventionellen Übungsaufgabe aus unserem Wissenspool besprechen, die uns Herr Rotermund (Hirschaider) zur Verfügung gestellt hat.

http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?artikelid=316

Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2002 23:22
Find ich super, daß ihr so eine Möglichkeit bietet !!!
Habe mir die 3 Fälle gerade runtergeladen, dann weiß ich auch schon, was ich morgen früh zu tun habe !!!
Vielen Dank !!!

PS: Gute nacht
Rosii
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.11.2002 09:40
hi ihr lieben leute,

hab gerade die wp-aufgabe gemacht.

bin jetzt richtig verwirrt und versteh im Moment die dividendenrechnung überhaupt nicht mehr!!!!

kann mir jemand mal helfen??? warum nehm ich denn fsa * 2 und zieh dann auch noch 1601 von den 4500 ab??

ist das nicht doppelt???

greetings @ll

mfg Ralf

tgm
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.11.2002 11:50
Habe auch den 2. Fall gemacht und hab nen kleinen Hinweis:
bei 2.13 muss Nennbetrag der alten Aktie lt der Anlage nicht 50 DM sondern 60 DM lauten.

Thomas

Rang: IPO

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Verfasst am: 20.11.2002 14:29
Er erhält eine Bardividende von 9000,00 EUR .
Er hat eine maximale Freistellung von 1601 EUR der gem. Halbeinkünfteverfahren x 2 von der Bardividende abgezogen werden kann, um die Berechnungsgrundlage für die KEST und den Soli zu haben:
Bardividende 9.000,00 EUR
- FSA x 2 (Werbungsk.+Sparfreibetr.) 3.202,00 EUR
= Bemessungsgrundlage(KESt/Soli) 5.798,00 EUR
darauf 20% KESt 1.159,60 EUR
und 5,5% von KESt 63,78 EUR

Nun rechnet man 9.000,00 EUR
- KESt 1.159,60 EUR
- Soli 63,78 EUR
= Gutschrift 7.776,62 EUR

Bei der Veranlagung ist aber nur die Hälfte der Bardividende zu veranlagen (die andere Hälfte ich steuerfrei).
Von der Steuerpflichtigen kann pauschal der Sparerfreibetrag (1550,00 EUR) und die Werbungskosten (die Hälfte der tatsächlichen, oder pauschal 51,00) abgezogen werden:

Veranlagung zur Einkommensteuer
steuerpflichtig 4.500,00 EUR
-Werbungskosten 51,00 EUR
-Sparerfreibetrag 1.550,00 EUR
=Bemessungsgrundlage 2.899,00 EUR
2.899,00 muß er damit zu seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Bei 40% liegt normalerweise der Satz, bei dem er keine Steuererstattung bekommt, aber auch keine nachzahlen muß.

PS: Jetzt vielleicht ein bißchen mehr verstanden ???
Ich habe auch eine ganze Zeit gebraucht !
Rosii
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.11.2002 14:32
danke @ sam-s

greetings @ll

mfg Ralf


Rang: IPO

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Verfasst am: 20.11.2002 14:52
Gerne !!!

Habe echt keine Lust mehr zu lernen !!!
Wäre froh, wenn ich`s schon hinter mir hätte !!!
Viel Erfolg weiterhin beim Lernen !
 

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