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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Halbeinkünfteverfahren
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Bremer21j
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.10.2005 16:26
Hallo Ihr Lieben,

benötige mal eure Hilfe bei folgender Frage:

Ein Kunde besitzt Aktien der Nixberg-AG . Er erhält Dividendenzahlungen im laufenden Jahr. Es liegen kein Freistellungsauftrag und keine NV Bescheinigung vor. Nach Abzug der KesT von 20% werden seinem Girokonto 400€ gutgeschrieben. Welchen Betrag muss er als steuerpflichtige Einnahme in der Steuererklärung berücksichtigen?

a) 200,-€
b) 250,-€
c) 400,-€
d) 500,-€

Ich hatte auf Antwort D) getippt. Gleich vorweg, Antwort B) ist richtig. Ich verstehe aber nicht warum. War bisher der Auffassung, das nach dem Halbeinkünfteverfahren nur die Hälte der Besteuerung unterliegt, wir doch aber trotzdem den Gesamtbetrag in der Steuererklärung angeben müssen und sich das Finanzamt mit der Berechnung befasst? Vielleicht kennt sich jemand besser aus und kann mir mal ein wenig unter die Arme greifen, vielen Dank...

Gruß
Storny
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.10.2005 16:38
400 - 80 %
x - 100 %

x - 500


also da Halbversteuert: 250 !!!!

hoffe verständlich

ist halt meine meinung
wem sie nicht passt contra geben *g*
______________________________
wir Leben nicht um zu sterben,
wie sterben um zu Leben

Bremer21j
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.10.2005 16:43
@Stormy,

von der Berechnung ist mir das ganze klar...

aber müssen wir 250€ in der Steuererklärung angeben oder die vollen 500€ ... weiß das Finanzamt, das die 250€ schon die steuerpflichten Einnahmen nach dem Halbeinkünfteverfahren sind? Ich dachte immer, wir geben trotzdem die volle Summe (hier 500€) an und das Finanzamt rechnet 50% davon ab...

total daneben?

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.10.2005 16:48
du musst bei der st-erklärung die 500 angeben, es werden aber nur 250,-€ angerechnet!

was ich nur nich verstehe!

250€ sind frei

von den anderen 250€ 20% = 50€

500€-50€=450€ & nich 400; wie in der aufgabe????

<>$<>€<>$<>€<>$<>€<>$<>€<>$<>€<>$<>€<>$<>€<>$<>€<>

Alle Rechtschreibfehler sind beabsichtigt & dienen ausschließlich der allgemeinen Belustigung!!!

HLB427@Web.de

Storny
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.10.2005 16:53
das halbeinkünfteverfahren zählt erst bei der steuererklärung,...

erstmal werden volle 20 % abgezogen von den ( wie errechnet ) 500 also 100 Steuer
dann bei seiner erklärung gibt er die hälfte an ( 250 )
davon wird dann sein persöhnlicher steuersatz abgezogen ( sagen wir mal 30 % ) also 75 das heist er bekommt 25 € Steuern zurück.

Glaubt mir so ist es 99,9 % sicher hatte vor ner woche abschlussprüfung das muss so sein sonst hab ichs falsch ; )

ist halt meine meinung
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Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.10.2005 16:55
hast recht, da er kennen FSA oder NV-B hat, ist es ja so, und as KI zieht von allem ab!!!

danke dir,
wieder ein menschheitsrätsel gelöst!
Bremer21j
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.10.2005 16:57
und er gibt auch nur die Hälfte an? ? ?

Da bin ich eigentlich anderer Meinung :) *zwinker*

aber bin ja auch nur ein Mensch!! *gg*
Storny
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.10.2005 17:08
@ berliner äh mein bremer


ja macht er es gibt ja nur 2 möglichkeiten
entweder du teilst die steuer durch 2 ( geht nicht bzw. wird nicht gemacht )
oder du versteuerst die hälfte ( Halbeinkünfteverfahren eben )

aber hör auch gerne deine meinung bin eben auch nur ein mensch wie du ; )

ist halt meine meinung
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Bremer21j
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.10.2005 17:12
meine Meinung:

Angabe der vollen Summe(im Beispiel) 500€, die Halbierung nimmt letzendlich erst das Finanzamt vor... sprich 50€ wg. Halbeinkünfteverf...

und wie kommen wir nun weiter :)

-Fragen die die Welt nicht braucht- ;)
Storny
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.10.2005 17:15
dann müsste das ja garnicht mehr unterrichtet werden wenn eh du alles normal machst und nur das finanzamt alles anderst ,.....

bin mir ziemlich sicher

ist halt meine meinung
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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.10.2005 17:52
In der Anlage KAP der ESt-Erklärung gibt es eine Zeile für Halbeinkünfte. In diese Zeile muss man die Bardividende, in diesem Fall, 500 € eintragen. Das Finanzamt wird bei der Berechnung der ESt die Beträge für Dividendeneinnahmen und Werbungkosten halbieren.
Storny
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.10.2005 17:53
@herrmann

wieso ist b dann richtig ????????
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.10.2005 17:59 - Geaendert am: 20.10.2005 18:00
Antwort b ist nicht richtig.
Antwort d ist richtig.

Antwort b ist nur dann richtig, wenn nach den steuerpflichtigen Betrag gefragt ist.
Storny
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.10.2005 18:00
laut bremer B !!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.10.2005 10:06 - Geaendert am: 21.10.2005 10:20
Man braucht nur die Anleitung zur Anlage KAP genau lesen.

Einnahmen aus Kapitalvermögen sind stets vollständig und in voller Höhe anzugeben. Dies gilt selbst dann, wenn Sie die Anlage KAP nur zur Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen abgeben. Tragen Sie Ihre Einnahmen aus Kapitalvermögen in die Spalten 2 und 3 in voller Höhe ein, ohne Rücksicht darauf, ob sie dem Steuerabzug (Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Zinsabschlag) unterlegen haben, durch Freistellungsauftrag vom Steuerabzug befreit worden sind oder dem sog. Halbeinkünfteverfahren unterliegen.
Bremer21j
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.10.2005 16:41
Welchen Betrag muss er als steuerpflichtige Einnahme in der Steuererklärung berücksichtigen?

Das ist die Frage.... also doch Antwort D?
Storny
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.10.2005 16:46
ich hab keine ahnung

laut herrmann D laut dir ja ( nach der lösung ) B

ist halt meine meinung
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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.10.2005 16:48 - Geaendert am: 08.03.2006 19:32
Die Frage ist falsch gestellt.
Folgende Fragen sind richtig:
1. Welchen Betrag muss der Steuerpflichtige in die Einkommensteuererklärung Anlage KAP eintragen?
Antwort: 500 €

2. Welcher Betrag ist steuerpflichtig?
Antwort 250 €
Storny
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.10.2005 16:52
aha,...
Bremer21j
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.10.2005 16:58
aha, jetzt verstehe ich das....

wir meinen wohl alle das gleiche, aber drücken uns falsch aus.. jetzt ist nur die Frage, wie eine Prüfungsfrage dazu aussieht... grübel... denn meine (in meinen Augen richtige Antwort) wird hier als falsch bewertet *grübel*
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