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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Todesfall
 
Desperados83
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.11.2002 15:22
zählen beim Tod eines Kunden für die Meldung an das Finanzamt auch Firmenkonten des Kunden dazu??
hab in keinem buch bis jetzt was dazu gefunden.

please help me

Desperados83@web.de


Rang: Small Cap

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Verfasst am: 18.11.2002 15:36
Hallo,

ich gehe davon aus, falls er eine Personengesellschaft hatte in der er alleiniger Eigentümer war bzw. alleiniger Kontoinhaber fällt dies unter die Meldepflich gegenüber dem Finanzamt.

Wenn er z. B. in einer GmbH wäre und zeichnungsberechtigt war ist es soviel ich weiß nicht meldepflichtig.
hangloose
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 18.11.2002 15:40
ja, seh ich auch so wie yellow
serbian
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.11.2002 15:43
die werden ganz normal gemeldet!!!
gruss serb!
mezn
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2002 10:53
Servus Chris,
wenn du letzten donnerstag in der berufsschule besser aufgepasst hättest, hättest du das mitkriegen müssen. wir haben doch so ‘nen fall durchgesprochen.
greetz
mezn

mezn@mezn.de
www.mezn.de

lt
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.11.2002 11:10
hey mezn,

bist wohl ´n ganz cleverer. Wenn du doch letzte woche in der Berufschule aufgepasst hast weißt du ja bestimmt die antwort. ich denke dann kannst du uns ja die antwort darauf
geben....oder doch gepennt...
mezn
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2002 11:55
ups, sorry. hab ja die antwort ganz vergessen.
also in der bs ging es um ein geschäftsgirokonto eines notars mit einem guthaben über 20.000,- EUR.
das konto muss man dem finanzamt melden.

mezn@mezn.de
www.mezn.de

Desperados83
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2002 13:12
Danke Mezn!!!

ok, ich gebs zu, ich hab mal wieder gepennt *gg*

Desperados83@web.de

Rotermund
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.11.2002 15:25
Nach § 33 ErbStG und ErbStDV besteht Meldepflicht für Konten und Depots, die auf den Namen des Verstorbenen lauten, nicht aber für solche Konten, über die der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes verfügungsberechtigt war.

Gemeldet werden müssen auch Konten mit Vertrag zu Gunsten Dritter und Treuhandkonten, wenn der Treuhänder stirbt.

Heinz Rotermund
HRotermund@aol.com

Desperados83
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2002 17:12
und wie ist es dann, wenn der Verstorbene nicht nur bevollmächtigt sondern auch Mitkontoinhaber eines Gemeinschaftskontos war??
Müssen solche dann auch gemeldet werden? (z.B. Partnerschaft oder ähnliches??

Desperados83@web.de

Alpha182
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.11.2002 18:45
Ich meine das man auch Gemeinschaftskonten melden muss.

Schau mal im Fachwissen:
http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=1&fachgebietid=1&katid=4&artikelid=2
ReweGott
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.11.2002 21:38
@Hirschaider: Sicher, daß Treuhandkonten auch gemeldet werden müssen? Ich habe gelernt, daß diese nicht in den Nachlaß desjenigen fallen, der verstirbt, was ja auch logisch ist. Von daher dachte ich, daß, weil keine Erbschaftssteuern anfallen, auch keine Meldung an die Erbschaftssteuerstelle erfolgen muß...

Wäre nett, wenn Du es mir noch einmal erläutern könntest!

Finde leider nirgendwo den Originaltext des Gesetzes...

Danke
ReWeGott
 

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