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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
 
Bumchikoo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.10.2005 08:41
Kann mir jemand sagen wie Veräußerungsgewinne steuerlich zu behandeln sind.
traeumchen_ss
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.10.2005 11:48
ganz normal, nach dem persönlichen steuersatz....
Pato
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.10.2005 14:11
1. Es gibt keinen Vorsteuerabzug (wie KESt oder ZASt), falls Du das meinst.
2. Bei Veräußerungsgewinnen gilt das Halbeinkünfte verfahren und dann wird der persönliche Einkommensteuersatz angelegt.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.10.2005 17:10
Wenn der private Veräußerungsgewinn mit Aktien 1.000 EUR beträgt, dann ist nur die Hälfte steuerfrei, der Rest ist kleiner als die Freigrenze von 512 Euro. Damit ist der gesamte Vereräußerungsgewinn bei Aktien steuerfrei.

Weitere Informationen unter:
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=5398&forumid=29
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.11.2005 17:16 - Geaendert am: 11.11.2005 18:34
Annahme: Kunde kaufte am
10.04.2004: 500 Siemens- Aktien zu 60,50 Euro
20.12.2004: 500 Siemens- Aktien zu 61 Euro

Heute verkauft er alle Aktien zu 63,50 Euro.
1. Wie hoch ist der Veräußersgewinn?
2. Welchen Betrag muss er in der Steuererlärung angeben?
3. Welcher Betrag ist steuerpflichtig?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.11.2005 18:18 - Geaendert am: 11.11.2005 18:31
Nach dem FiFo-Prinzip (first in first out) gelten die am 10.04.04 gekauften Aktien als zuerst verkauft. Sie liegen außerhalb der Spekulationsfrist.
Als zweites gelten die am 20.12.04 gekauften Aktien als verkauft. Da dieser Verkauf innerhalb der Jahresfrist seit der Anschaffung erfolgt ist, ergibt sich folgender Gewinn:
Gewinn aus privatem Veräußerungsgeschäft: (63,50 € -61,50 €) • 500 = 1.000 €

Dieser Gewinn von 1.000 € ist auf Grund des hier geltenden Halbeinkünfteverfahrens zur Hälfte steuerpflichtig und zur Hälfte steuerfrei.
Da der steuerpflichtige Betrag unter 512 Euro liegt, fällt keine Einkommensteuer an.

Weitere Informationen unter:
http://www.boersen-investor.de/index.php?template=rechtsteuern&ide=dw2005-05-06-484614
fischkopp85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.11.2005 18:45
wow, ich bin sprachlos, super erklärt!!! so kann man es echt leicht checken!
 

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