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Forenübersicht >> Zwischenprüfung

ZP Frühjahr 04 Aufgabe 6
 
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2005 11:55
Aufgabe 6 (Zahlungsverkehr)

Der Geschäftsführer der Bohrer Holz GmbH, die etwa 600 Einzelhändler beliefert bittet Sie um Auskunft, wie der Zahlungsverkehr mit den Kunden neu geordnet und am günstigsten abgewickelt werden kann. Täglich fallen im Durchschnitt 250 Rechnungen in Höhe von 1.000,00 € bis 8.000,00 € an. Welche Auskunft über die zweckmäßigste Bezahlung der Kundenrechnungen geben Sie dem Geschäftsführer?


A) „Fügen Sie den Rechnungen bereits vorbereitete Überweisungsformulare bei. Dies ist bequem für den Zahlungspflichtigen und vermindert für Sie unnötige Zahlungsverzögerungen.“

B) „Ihre Kunden sollten Ihnen einen Abbuchungsauftrag im Lastschriftverkehr erteilen. Ein Widerspruch der Kunden ist bei dieser Zahlungsart nicht möglich.“

C) „Lassen Sie sich von Ihren Kunden Einzugsermächtigungen geben und ziehen Sie fällige Rechnungen im beleglosen Datenträgeraustausch ein.“

D) „Fügen Sie den Rechnungen neutrale Zahlungsverkehrsvordrucke mit Kundeneindruck bei, da besonders Einzelhändler diese moderne Zahlungsform bevorzugen und die Vordrucke maschinell lesbar sind.“

E) „Ihre Kunden sollten mit Bankkarten zahlen, da diese als Multifunktionskarten die Zahlungen für Sie als Händler ohne Prüfungen und kostenfrei garantieren.“



Richtig ist laut Lösung: B


Für mich absoluter Bullshit.

"Ihre Kunden sollten Ihnen einen Abbuchungsauftrag im Lastschriftverkehr erteilen"

Was hat denn der Geschäftsführer der Bohrer Holz GmbH
, wenn die Kunden ihm nen Abbuchungsauftrag erteilen?

Soll er sich damit den Hintern abwischen oder wie?

So ein Schwachsinn. Die Zahlungspflichtigen müssten wenn dann Ihrer Bank einen Abbuchungsauftrag erteilen.


Die einzige einigermaßen logische Lösung wäre C, wobei dort natürlich fehlt, dass der Kunde grundsätzlich die Möglichkeit hat, per DFÜ etwas an die Bank zu übermitteln.

Anhand solche Aufgaben frage ich mich, wer bitteschön die Zwischenprüfungen entwirft.
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2005 12:07
also erstmal genau lesen bevor man sich aufregt.
bei meiner musterlösung ist jedenfalls die sache mit der einzugsermächtigung richtig ;)
also c)
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2005 12:13
Ich habe mir die Vorläufige von der IHK, als auch eine aus dem Netz gezogen und bei beiden war B als richtig dargestellt.

Ich hab mir bisher bei jeder ZP immer 2 Lösungen besorgt , falls es unstimmigkeiten gibt und wiedermal nen HobbyZPLöser seine Lösungen als Musterlösungen bekanntgemacht hat.

Aber wie gesagt bei dieser waren die Lösungen identisch.

Kannst du deine Lösung mal einfügen?

Es gab nämlich bei dieser ZP mehrere Antworten , die man bezweifeln konnte.
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2005 12:16
Lösungen:
Zu 1.: C

Zu 2.:
Kapitalsaldo 31.12. des Vorjahres
1.100,00 €
Zinsen für das laufende Jahr 2,5% p.a.
27,50 €
Zinsen für 180 Tage
8.900,00 €
111,25 €
Zinsen insgesamt

138,75 €

Restlicher FSA 8,75 €

./. 8,75 €

Zwischensumme

130,00 €

./. 30 % ZASt

39,00 €

Zwischensumme

91,00 €

+ FSA

8,75 €

Zinsgutschrift für das laufende Jahr

99,75 €

Saldovortrag für das aktuelle Geschäftsjahr
10.099,75 €




Zu 3.: A


Zu 4.: E


Zu 5.:

A
B
C
D
E

2
2
1
3
2



Zu 6.: B


Zu 7.: D


Zu 8.: A


Zu 9.: C


Zu 10.: B


Zu 11.: D


Zu 12.: B


Zu 13.: C


Zu 14.: A und E


Zu 15.: C


Zu 16.: A


Zu 17.: D


Zu 18.: D


Zu 19.: B


Zu 20.: C


Zu 21.: A


Zu 22.:

Anlage
10.000,00 €

60 Tage 2% p.a.
33,33 €

Neuanlage für 30 Tage 2,25% p.a.
10.033,33 €

Zinsen für 30 Tage
18,81 €

Neuanlage für 30 Tage 2,25% p.a.
10.052,14 €

Zinsen für 30 Tage
18,85 €

Laufzeitsaldo
10.070,99 €



Zu 23.: C


Zu 24.:

Soll
Haben

D (Kunden-KK)
D (Kunden-KK)



Zu 25.:

Listenpreis
450,00 €

./. Rabatt
45,00 €

Summe
405,00 €

+ USt 16%
64,80 €

AfA
469,80 €



Nach § 6 Abs. 2 EStG: „Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten … können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts … in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag … oder der an deren Stelle tretende Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 410,00 € nicht übersteigen ...“


Zu 26.: B


Zu 27.:

A
B

1
4



Zu 28.: F


Zu 29.: A


Zu 30.: E

Nach Adrian/Heidorn, Der Bankbetrieb: Die Ablauforganisation hat die möglichst reibungslose Gestaltung der Arbeitsprozesse zum Gegenstand in Bezug auf Sicherheit, Schnelligkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Überlegungen der Ablauforganisation betreffen den Arbeitsprozess an sich. Gegenstand der Ablauforganisation ist die Gestaltung aller bankbetrieblichen Vorgänge mit dem Ziel, eine möglichst kurze Durchlaufzeit für alle Bearbeitungsobjekte bei möglichst hoher Kapazitätsauslastung zu erreichen. Es geht dabei in erster Linie um Tätigkeiten, die sich immer wieder wiederholen und in zumindest ähnlicher Weise zu behandeln sind.


Zu 31.: C


Zu 32.: D


Zu 33.: C


Zu 34.: C


Zu 35.: D


Zu 36.: A


Zu 37.:

Frist: 1 Monat

Gerechnet ab: 03.03.2004


Zu 38.:

Girokonto 01.03.
2.100,00 €

Sparkonto zu Gunsten Dritter
4.643,00 €

Wertpapierdepot 02.03.
780,00 €

Summe
7.523,00 €



Zu 39.: B

(Einseitige Rechtsgeschäfte mit Minderjährigen sind nichtig, es sei denn, es liegt die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vor, vgl. § 111 BGB)


Zu 40.: E


Zu 41.: D



Zu 42.: C


Zu 43.: C


Zu 44.:

Soll
Haben

D (Betriebs- und Geschäftsausstattung)
C (Banken-KK)



Zu 45.: E


Zu 46.:

Kennziffer
Betrag

2
6.478,21 €



Zu 47.: D


Zu 48.: B


Zu 49.: 30.11.2004


Zu 50.: C


Zu 51.:

1
2
3
4
5
6

C
E
D
B
A
F



Zu 52: B


Zu 53.: E


Zu 54.: F

Zu 55.: E) Vgl. § 193 Sozialgesetzbuch 7 (Die Rechtsform des Kreditinstituts oder des Unternehmens fehlt in der Aufgabenstellung; sie müsste angegeben sein z.B. AG der Vorstand oder GmbH die Geschäftsführung. . Die Geschäftsführung wird allerdings die Personalabteilung beauftragen, die VBG vom Unfall zu benachrichtigen.


Zu 56.: B) vgl. Sozialgesetzbuch 7 § 45 (Verletztengeld von der Unfallversicherung)

A)Entgeltfortzahlung zahlt der Arbeitgeber nur im Fall der Arbeitsunfähigkeit auf Grund eines Krankheitsfalls.
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2005 12:17
wie schon gesagt laut ihh lösung diese hier

C) „Lassen Sie sich von Ihren Kunden Einzugsermächtigungen geben und ziehen Sie fällige Rechnungen im beleglosen Datenträgeraustausch ein.“
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2005 12:27
Ja, die würde mir ja auch zusagen. Auf meiner gefaxten IHK vorläufigen Lösung steht auch B.

Echt verwirrend diese falschen Lösungen.

Aber meld dich ruhig mal, wenn du mir deine Lösung per Mail senden kannst. Abtippen brauchste natürlich ned.
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2005 12:46
sorry hab se leider nur auf papier
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2005 12:55
Was sagt sie denn, bei der letzten Aufgabe?

Lohnfortzahlung oder von der Unfallversicherung?
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2005 13:08
lohnfortzahlung durch den arbeitgeber
also antwort 1
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2005 13:15
Was lernen wir daraus? :-)

Man sollte sich doch auf seinen eigenen Instinkt verlassen, anstatt allen anderen ( ausser den absolut Offiziellen) Lösungen Glauben zu schenken.
mr-sunshine
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 25.09.2005 13:24 - Geaendert am: 25.09.2005 13:25
so..um mich auch mal wieder einzuklinken: habe auch ne ihk-musterlösung bei der c) einzugsermächtigung als korrekt angegeben ist.

weiß nit, von wann oder wo deine lösung ist, aber c) ist 100 pro richtig...alles andere wäre ja auch unlogisch, da du dir als bank ja selbst ans bein pinkelst.

viel spaß nämlich, wenn du bei 250 buchungen pro tag prüfen darfst, ob ein gültiger abbuchungsauftrag vorliegt!.....wobei: wäre sicher ne nette azubi-arbeit :-)

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"Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:
"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen!"
Und ich lachte und war froh - denn es kam schlimmer .."
(Otto Waalkes)

 

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