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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Futures!!!
 
schnippi05
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 18.09.2005 11:55
Hi Leute,

lerne gerade für eine Klasur und komme bei dieser Frage nicht weiter:

"Nennen sie den Unterschied zwischen einem DAX-Future-Kontrakt und einem Bund-Future-Kontrakt hinsichtlich der Erfüllung /Lieferung...

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
schnippi05
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 18.09.2005 22:47
???
Pato
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 19.09.2005 12:19
Ich sehe hinsichtlich Erfüllung und Lieferung keine Unterschiede, denn es wir nichts geliefert, sondern es findet ein "cash settlement" statt.
Jeronimo
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.09.2005 18:16
Der DAX-Future hat als Basiswert wie es der Name schon sagt den DAX. Es gibt zwei Kontrahenten bei diesem unbedingten Geschäft und zwar den Käufer (long) und den Verkäufer (short). Sie vereinbaren einen Basiswert (DAX) zu einem vereinbarten Preis (auch Strike genannt) zu kauffen bzw. zu verkaufen; und das alles zu einem festgelegten Datum. Jeder Kontrahent kann sich während der Laufzeit auch Glattstellen (d.h. die Gegenposition eingehen).
Der Futurepreis kann folgendermaßen berechnet werden:
Futurepreis= Kassakurs + Kosten - Erträge Aufgrund dieser Formel liegt der Future-DAX immer über dem Kassa-DAX, den die Erträge sind 0.
Beim Bund-Future ist der Bund-Kassa (fiktive Anleihe der BRD mit einem Kupon von 6%) der Basiswert. Ansonsten ist alles gleich, auch die Formel für den Futurepreis. Nur sind bei der Bund-Futureberechnung die Erträge höher als die Kosten und deshalb liegt der Bund-Future im Regelfall unter dem Kurs des Bund-Kassa.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.09.2005 18:24
Ich stimme Pato zu.
Es könnte noch ein Unterschied beim Fälligkeitstermin sein.
Jeronimo
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.09.2005 18:32
Beim Bund-Future wird beim Fälligkeitstermin normal eine Anleihe geliefert. Es wird nur selten durch eine Ausgleichszahlung abgewickelt.
Beim DAX-Future gibt es natürlich immer eine Ausgleichszahlung.
Basti82
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.09.2005 19:59
Bitte? Was soll den für ne Anleihe geliefert werden wenn der Kontrakt den Bund-Future als Basiswert hat??

Und Gott sprach zu den Steinen: "Wollt ihr Panzergrenadiere werden? Und die Steine antworteten:" Ja, aber wir sind nicht hart genug!"

Jeronimo
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.09.2005 20:11
Der Bund ist eine Anleihe mit einem Kupon von 6%, falls Du es nicht weisst. Falls es eine 6%-ige Anleihe z.Z. des Geschäftsabschlusses nicht gibt, dann gibt die EUREX einen Anleihekorb vor. Die Umrechnungsfaktoren handeln Käufer (long) und Verkäufer (short) natürlich vor Geschäftsabschluss aus. Dieses Vorgehen wird auch "cheapest to deliver" genannt.
Basti82
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.09.2005 16:10
Ach was... Nur is die 6% -tige ne rein hypothetische Anleihe. Also wie die kollegen schon richtig meinten: Cash Settlement!

Und Gott sprach zu den Steinen: "Wollt ihr Panzergrenadiere werden? Und die Steine antworteten:" Ja, aber wir sind nicht hart genug!"

Pato
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 21.09.2005 16:13
Ich muss mich selbst korriegieren und bin nun nicht nur der Meinung, sondern weiß aus dem Rentenhandel, dass beim BUND-Future eben doch nach festgelegten Bedingungen geliefert werden muss, also KEIN cash settlement.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.09.2005 17:04 - Geaendert am: 21.09.2005 17:27
Käufer und Verkäufer eines Futures sind zur Erfüllung aus dem Futures-Geschäft verpflichtet. Es gibt dabei zwei Möglichkeiten, wie diese Erfüllungspflicht erfolgen kann: durch Lieferung (Delivery) und durch Barausgleich (Cash-Settlement).

Der Barausgleich findet überwiegend bei Index-Futures, wie z. B. dem DAX und Bund-Future, seine Anwendung.

Es besteht bei Zins-Futures in festverzinslichen Wertpapieren die Möglichkeit einer physischen Andienung bei Terminfälligkeit. Ist die effektive Lieferung von Anleihen gewünscht, dürfen nur ganz bestimmte Papiere angedient werden.
Jeronimo
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.09.2005 18:31
Na Basti82 Du lagst wohl falsch.*g* Ich habe nicht umsonst geschrieben, dass die EUREX einen Anleihekorb vorgibt, falls keine 6%-ige Anleihe verfügbar ist. Es kommt nur selten zum Barausgleich beim Bund-Future.
Basti82
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2005 19:55
Gut, ich gebe meine Unwissen zu.

Und Gott sprach zu den Steinen: "Wollt ihr Panzergrenadiere werden? Und die Steine antworteten:" Ja, aber wir sind nicht hart genug!"

 

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