Frage zur Vorschusszinsberechnung. |
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Verfasst am: 17.09.2005 11:29 |
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Da es in diversen Prüfungsvorbereitungsaufgaben dort unterschiede gab, wollte ich nun hier mal eure Fachkundige Meinung abrufen.
Beispiel. Sparkonto 3Monatige Kfr.
Kunde kündigt am 20.10 einen Betrag.
Dann zählt der Tag der Kündigung doch schon mit in die 90 Tage oder? Ich meine Ja.
Dann wäre der Betrag also am 20.01 frei.
Nun verfügt er schon am 10.11
Dann würde mir mein gesunder Menschenverstand sagen, wir berechnen vom 10.11(einschl.) bis zum 19.01 Vorschusszinsen.
Weil der Tag der Auszahlung für den Kunden ja nicht mehr mitverzinst wird. Also dürfen wir als Bank für den Tag schon VZ in Rechnung stellen.
Im ZP-Training Bankfachklasse wurde z.B auch die Taggenaue VZ abrechnung benutzt.
Das heisst, Feb mit 28 Tagen usw. Im Buch jedoch wurde jeder Monat mit 30 Tagen berechnet , genauso wie in anderen Aufgaben.
Was ist denn davon nun richtig? |
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Verfasst am: 17.09.2005 12:23 |
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Das hast Du bei Deiner anderen Frage meines Erachtens ganz richtig gemacht.
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=8450&forumid=4
Ich kenne Sparkonten ausschließlich mit kaufmännischer Zinsmethode und würde diese immer annehmen, wenn nicht ausdrücklich die taggenaue in der Aufgabe genannt wird.
Auch die Berechnung des Kündigungstermins erfolgt kaufmännisch vom Kündigungstag bis zum Kündigungstermin. Für die Vorschusszinsberechnung valutiert man die Abhebung einfach einen Tag vor dem Abhebungstag in der Zinsstaffel.
Gruß
Julien |
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