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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Anfangsausschüttung bei geschl. Immobilienfonds
 
Jasmin1984
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.09.2005 18:53
Hallo Leute,

bespreche morgen mit einem Kollegen den euroselct 11 Immobilienfond.

Habe mir das Prospekt mit nach Hause genommen und gucke sie mir gerade an.

Und hier steht was von:
6% p.a. prognostizierte Anfangsausschüttung

Kann mir einer von euch kurz erklären was das ist? Finde leider nichts dazu...

Danke!!
Deneman
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.09.2005 20:55
Der Immobilienfonds erwirtschaftet normalerweise Mieten und da Du quasi Miteigentümer der Immobilien bist hast Du natürlich auch ein Recht auf Gewinnausschüttung sofern dies im Fonds allgemein vorgesehen ist.

Die Progostizierten 6% sind also die "Zinsen", die Du für Dein eingesetztes Kapital im ersten Jahr erhältst. Prognostiziert aber nur, weil man eben noch nicht weiss ob am Ende des Jahres wirklich die vorher kalkulierten Mieteinnahmen eingenommen werden.
trader
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.09.2005 21:02
mit Anfangsausschüttung ist bestimmt die Ausschüttung im 1.jahr gemeint..kenne mich aber nicht mit immofonds aus , aber wielang läuft er denn????

- - -- -

Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren.(zitat Kostolany)


Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.09.2005 09:17
Gutgemeinter WPHG-Tip ....lass die Finger von geschlossenen Fonds...d a s sollten nur Spezialisten in Deinem Haus verkaufen, die wphg-mässig auch dafür eine
Berechtigung haben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Um Deine Frage zu beantworten....je nach gestricktem Muster des Fonds ,
gibt es entweder anfänglich garantierte
oder aber prognostizierte Anfangsausschüttungungen....die späteren Ausschüttungen sind dann alle prognostiziert.

Beliebt sind geschlossene Immofonds im Ausland,zb.USA , da laut Doppelbesteuerungsabkommen, die Erträge in dem Land steuerpflichtig sind,in dem sie anfallen.....und bei einer Beteiligung von 50.000 US Dollar ( und keiner weiteren Beteiligung mehr in diesem Land)...

liegen die Erträge unterhalb der Freigrenzen,sodass keine ausländische Steuer anfällt.

In Deutschland unterliegen die Erträge nur dem Progressionsvorbehalt.....und das ist quasi Peanuts..:-)

So ....das nur mal so grob umrissen....a b e r lass bitte die Finger davon....solche Beratungen dürfen nur spezielle Berater durchführen.

Ciao und einen bezaubernden Tag wünscht Vanillemaus
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.09.2005 10:07
und ihr sagt mir erst jetzt das ich die nicht verkaufen darf`? *FG*

och man...ich hab die immer so als cross selling verkauft *joke!*

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.09.2005 10:20
@Lord

...freche Nase!!!..:-)
Jasmin1984
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.09.2005 19:23
*gg* Vanillemaus hatte nicht vor da einzusteigen

Soviel Geld hab ich nämlich gar nich (in dem Fall konnte man ab 15.000,00 € einsteigen) ;)

Danke für die Hilfe, auch wenn ich es erst heute gelesen habe, so eine Antwort schon geahnt hatte udn es eh heute besprochen habe ;)

Thanks!
ChrisR
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.09.2005 20:16
geschlosse sind doch geil...( wenn man die kohle dafür hat )

aber fragt sich wie lange da s ncoh alles geht ( wahl )
 

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