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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Kindegeld
 
Bully
Rang: IPO

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Verfasst am: 14.09.2005 15:29
Hi,

ich brauche mein Kindergeld wieder:

Ich habe für das Jahr 2004

Bruttoeinkommen: 10.013,00

- Ausbildungskosten:1.564,80
- Arbeitsbücher : 68,00

_______

8.380,20
Freibetrag: -7.664,00
___________
716,20


Was zählen noch als Ausgaben?
Wie habt ihr es geschafft trotz des Einkommens das Kindergeld zu bekommen?
Bitte gebt mir Tips und Tricks oder nen Link zu dem Thema..


Zu meiner Person ich habe noch keine eigene Wohnung.

BITTE BITTE helft mir...


DANKESCHÖN

euer
Bullly
ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.09.2005 15:33
Du kannst sämtliche Sozialversicherungsbeiträge abziehen!!!
Das wurde durch ein Urteil des BGH zum 01.01.2005 beschlossen und du kannst das für die letzten 4 Jahre rückwirkend beantragen!!!

_ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _

>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<

Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen.

GOLF_IV
Rang: IPO

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Verfasst am: 14.09.2005 15:33
was sind denn bei dir ausbildungskosten?
hast ein eigenes auto?
Regina
Rang: IPO

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Verfasst am: 14.09.2005 15:38
also bei mir sind die fahrtkosten das meiste gewesen, und wenn man die ganzen sozialversicherungsbeiträge abzieht, dann müsste es eigentlich klappen.
hab leider noch keine bescheid bekommen

--------------------------------------------------
****Wer ist eigentlich Paul?********

GOLF_IV
Rang: IPO

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Verfasst am: 14.09.2005 15:45
man kann eigentlich alles mögliche angeben.
alle werbungskosten wie gekaufte anzüge,schuhe usw.
dazu kommen auch kosten für die reinigung.
hab auch angegeben das ich mir jeden tag essen kaufen muss und was man dann noch so verfährt.
hab zwar eine pauschale vom arbeitgeber bekommen ist aber niemanden aufgefallen.
hab die ganze lehre über kindergeld bekommen.
würd halt alles mögliche angeben.
die werden sich das schon aussortieren was dazu gehört.
können auch was tun für ihr geld beim amt.
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.09.2005 16:21
Forum durchsuchen -> Kindergeld.

Gruß
Julien
Regina
Rang: IPO

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Verfasst am: 14.09.2005 16:24
julien du bist ein spielverderber und besserwisser, lass uns diesen threat doch übernehmen und ein bissl spaß haben, oder bist du etwa ein spion der admins?

--------------------------------------------------
****Wer ist eigentlich Paul?********

Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.09.2005 18:02
Himmel, es gibt tausende Foren zum Spaß haben, von mir aus eröffne selber eins.

Was soll denn sowas?

Gruß
Julien
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.09.2005 20:01 - Geaendert am: 14.09.2005 20:04
Julien hat schon viele und gute Beiträge zum Kindergeld geschrieben, die wirklich lesenswert sind.
Wer Informationen braucht, sollte die Funktion "Forum durchsuchen" benutzen.

Folgenden Beitrag kann man auch schon im Forum finden:

Zur Berechung des Grenzbetrages der Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes sind auch die Sozialversicherungsbeiträge abzusetzen (Kindergeld).
Das BVerfG hat mit Beschluß Az 2 BvR 167/02 entschieden, dass bei der Grenzbertragsberechnung beim Kindergeld (7.680 €) nicht nur Werbungskosten und Betriebsausgaben, sondern auch die einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge abzusetzen sind.
Ob auch Lebensversicherungsbeiträge oder außergewöhnliche Belastungen ebenfalls abzuziehen sind, hat das BVerfG nicht entschieden.

Quelle:
http://www.olufs.com/aktuell.shtml

L e i t s a t z zum Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Januar 2005- 2 BvR 167/02 -

Die Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zu Lasten der unterhaltsverpflichteten Eltern verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvR 167/02 -

Quelle:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20050111_2bvr016702
FFM
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.09.2005 21:18
wenn ich nur das netto einkommen plus vl rechne,dann komme ich trotzdem ca 200 euro über die grenze...und wie soll ich da was ansetzte?
ich denk mal nicht das ich deutlich mehr ausgaben habe als 920 euro...

wohne in der gleichen stadt wie die ausbidung ist,da sind auch die seminare und auch die schule...hqaben aber natürlich trotzdem meine fahrtkosten!!

lebensmittel muss ich auch kaufen (bekomme restaurantschecks,2,70 euro muss ich zahlen,2,20 euro der arbeitgeber).

eine wohnung habe ich auch.

wie kann ich da nun noch was bekommen für 2006????
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.09.2005 23:20
@ renaFFM:

Einfache Antwort: Freu Dich über das viele Geld, dass Du bekommst und akzeptiere, dass Kindergeld nicht für jeden Azubi, sondern nur für Bedürftige gedacht ist.

Gruß
Julien
FFM
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.09.2005 13:58
das hört sich toll an,aber was habe ich von dem geld????

ich muss meine wohnung bezahlen,ich habe ein auto,ich habe fahrtkosten,ich brauche lebensmittel...ööhmm...ja...und wo sind dann die 584 euro die ich im prinzip auf meinem konto sehe??????

würde ich nicht mit meinem freund zusammen wohnen,dann könnte ich davon ja noch nichtmal die miete zahlen!!!

da ist kindergeld mit sicherheit schon noch angebracht...
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.09.2005 21:41 - Geaendert am: 17.09.2005 11:25
@ renaFFM:

Entweder Du kommst mit Deinen Werbungskosten unter das Existenzminimum, dann steht Dir (bzw. Deinen zur Unterstützung verpflichteten Eltern) Kindergeld zu.

Oder aber Du hast genug Geld zum Leben, auch wenn es für Deinen gewünschten Lebenswandel nicht reichen mag. Für letzteren kannst Du aber nicht die Gesellschaft heranziehen.

Wenn Du nicht bei Deinem Freund leben würdest und die Miete nicht zahlen kannst, dann stehen Dir andere Sozialleistungen zu, z.B. Wohngeld von der Gemeinde, das ist keine Rechtfertigung für Sozialkassenbetrug beim Kindergeld. Was ist denn z.B. mit älteren Menschen, die eine Ausbildung als Umschulung machen? Die kriegen auch kein Kindergeld.

Ich verstehe außerdem Deine Formulierung nicht ganz, Du hast "trotzdem Fahrtkosten" Die werden ja durch die 920 Euro großzügig anerkannt und falls Du mehr haben solltest, kannst Du diese ja auch entsprechend ansetzen.

Kindergeld ist eine Transferleistung mit Bedürftigkeitsprüfung, die bei Dir fehl geht. Deshalb ist auch die Eingangsformulierung dieses Threads falsch. Kindergeld wird gezahlt, das gibt es nicht zurück. Bedürftig sein heißt nicht schlau genug sein.

Gruß
Julien
Santos
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 18.09.2005 15:05
Wie sieht es mit Entgeldumwandlung aus? Schon probiert.
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.09.2005 15:23
Entgeldumwandlung ist eine freiwillige Anlageentscheidung und bei der Ermittlung des Einkommens nicht berücksichtigungsfähig.

Gruß
Julien
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.11.2005 21:21
Eine gute Information unter:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nsc_true/DE/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/139,property=publicationFile.pdf
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.11.2005 21:24
Hallo zusammen! Habe mein Kindergeld für 2004 recht einfach bekommen. Haben Fahrtkosten angegeben und hatte noch mit zwei Klassenkameradinnen noch eine "Lerngemeinschaft" und schon hat es gereicht. Mittlerweile kriege ich das Kindergeld monatlich ausgezahlt, denn es hat im Frühjahr dieses Jahres ein neues Gesetz gegeben, dass die Bemessungsgrundlage für Kindergeld geändert hat.

Worher durfte man mit seinem Bruttogehalt abzgl Werbungskosten u. ä. nicht über einen Betrag von ca. 7500 € kommen. Das haben sie umgeändert und zwar darf man jetzt nicht mehr mit seinem NETTOgehalt über den Betrag kommen und dann ist es relativ einfach an das Geld zu kommen.
 

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