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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Staatliche Förderung - Bausparen
 
AnnieLair
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.09.2005 15:38
Hallo,

bin gerade dabei die Abschlußprüfung Sommer 2005 durchzugehen. Vielleicht hat die jemand von euch bzw. hat diese Aufgabe schon gemacht und kann mir helfen.

Es geht bei der Aufgabe darum, den Betrag zu ermitteln, der zur maximalen Förderung führt. Da wird bei der Arbeitnehmersparzulage einmal mit 18% gerechnet auf den maximalen Betrag von 400 Euro und 9% auf maximal 470 Euro. Ich dachte immer, dass die Arbeitnehmer einen maximalen Betrag jährlich von 480 Euro (40*12) ausmacht. Wieso wird da von 400 Euro und 470 Euro geredet?
Quarky
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.09.2005 15:47
Früher war mal der Förderhöchstbetrag der AnSpZulage bei 480,- €, das wurde allerdings reduziert. Die VL werden als Höchstbetrag von 480,- € im Jahr gezahlt. Man kann aber die Mehrleistung bei der WoP geltend machen.
AnnieLair
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.09.2005 15:55
Aber wieso wurde bei gerade dieser einen Aufgabe die 400 und die 470 Euro mit angerechnet ?
Quarky
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.09.2005 15:57 - Geaendert am: 12.09.2005 15:59
Hab mich eben vertan!

Es gibt die AnSpzulage auf 470 € 9 % beim Bausparen und auf 400 € beim Fondsparen 18 %

Die WoP gibt es auf 512 € 8,8 %


Das sind die Maximalbeträge, die gefördert werden, allerdings kann der AG natürlich mehr VL zahlen, bzw. der AN.
AnnieLair
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.09.2005 16:06
Vielen Dank... jetzt weiß ich wieder bescheid, wie das da bei der Aufgabe gemeint war.
Quarky
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.09.2005 16:17
Bitte, bitte, dafür ist ja das Forum hier da ;-)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.09.2005 17:59
Voraussetzungen für AN-Sparzulage:
1. Arbeitgeber weist vL an Bausparkasse und evtl. Fondsgesellschaft.
2. Der Fonds muss mind. 60 % Aktien enthalten.
3. Max. Förderbertrag: 470 Euro bei Bausparvertrag und 400 Euro bei Aktienfonds oder gemischter Fonds mit mind 60 % Aktien.
4. Fördersatz 9 % bei BSV und 18 % bei Aktienfonds
5. Antrag über Eist-Erklärung
 

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