Zinssatzangabe p.M. |
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Verfasst am: 31.08.2005 20:41 |
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Die Formel für die Umrechnung von p.M. in p.a. habe ich bereits gefunden:
(ZINSSATZ p.m.)*12*2 = (ZINSSATZ p.a.)
Meine Frage nun - Warum? Warum das *2? :)
Stehe etwas auf dem Schlauch und in der Bank wusste es auch auf Anhieb niemand (weil absolut praxisfremd und unüblich bei der Coba :) ) |
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Verfasst am: 31.08.2005 21:15 |
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also ehrlich gesagt versteh ich diese Formel auch nicht.
Wo hast du die denn her?
Überleg doch mal wie würdest du einen Jahreszins in einen Monatszins umrechnen?
Irgendwie stimmt da was nicht... oder etwa doch? |
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Verfasst am: 01.09.2005 08:28 |
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Rechnet doch mal ein Beispiel:
Darlehensbetrag: 10.000,--
mit einem p.m.-Zins von 1%
Laufzeit 1 Jahr
Zinsen in Höhe von 1.200,-- Richtig?!
Das gleiche mit einem p.j.-Zins von 12%
Durch die Tilgung ist der Durchschnittskreditbetrag ca. 5.000,-- und die zu zahlenden Zinsen betragen ca. 600,-- €
also genau die Hälfte.
Fazit:
bei nem p.m.Darlehen wird der Zins komplett auf den gesamten Kreditbetrag gerechnet, bei nem P.a.-Darlehen jedoch durch die Tilgung nur auf den restbetrag.
und im schnitt beträgt dieser die Hälfte.Darum noch *2.
Verstanden??? |
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Verfasst am: 01.09.2005 09:38 |
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Ok dann stimmt das, wenn du mit dem näherungswert bzg. der Tilgung rechnest...
wenn du die Tilgung einfach weglassen würdest und nur den Gesamtbetrag in Betracht ziehst, müsstest du dann meiner Meinung nach auch die 2 weglassen?!?!?!? |
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Verfasst am: 01.09.2005 09:45 |
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Ein Zins p.M. wird grundsätzlich nur auf den Durchschnittsbetrag angegeben und nie auf den vollen. Also wäre es wenn du die 2 weglässt falsch! -----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;) |
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Verfasst am: 01.09.2005 10:04 |
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@ edax
bei p.m.-Darlehen rechnet sich der Zins immer auf den Gesamtbetrag. Diesen Zins schlägt man auf die Darlehenssumme auf und läßt den kunden regelmäßig tilgen.
Wenn man ein endfälliges p.a.-Darlehen hat, MUSS man die *2 weglassen, da der durchschnittsbetrag = gesamtbetrag ist.
Hier sind die Zinsen ungefähr doppelt so hoch wie bei einem Annuitätendarlehn. Daher wird die Endfällig-Variante bei Finanzierungen von vermieteten Objekten bevorzugt, da der kunde hier die Zinsen steuerlich absetzen kann und daher an möglichst "hohe" Zinsen interessiert ist. |
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Verfasst am: 01.09.2005 10:13 |
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ok! sorry! falschherum.
nun wann wird denn ein endfälliges darlehen in p.M. angegeben. Du hast zwar recht, dass man das dann weglassen müsste, aber das ist mir noch nie vorgekommen.
Naja! möglic ist alles!-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;) |
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Verfasst am: 01.09.2005 11:04 |
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@ edax
meine nicht, dass ein endfälliges in p.m. ausgewiesen wird sondern den Fall, wenn man ein p.m.-Darlehen hat und das mit nem endfälligen p.a.-Darlehen vergleichen möchte.
Dann sollte man die *2 weglassen. |
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Verfasst am: 01.09.2005 12:22 |
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Die Zinsen werden bei der Berechnung eines Ratenkredits immer vom Ursprungsbetrag berechnet, obwohl die Restschuld wegen der monatlichen Tilgung sinkt. Im Durchschnitt hat der Kunde nicht den usprünglichen Betrag als Darlehen, sondern etwa die Hälfte davon. |
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