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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Einkommenssteuererklärung 2004
 
smartguy
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.08.2005 11:56
Hallo Leute.
Frage: Hab in 2003 ne EK- Steuer- Erklärung gemacht, da noch nicht das das ganze Jahr Azubi war sondern vorher noch Bundeswehr und Nebenjob hatte. Hab nun Post vom FA bekommen, in der ich aufgefordert werde unverzüglich meine EK- Steuer- Erklärung nachzureichen. War das komplette Jahr 2004 Azubi. Hab ich vielleicht deshalb die Aufforderung bekommen weil ich voriges Jahr eine für 2003 gemacht habe. War in dem Glauben, das ich als Azubi keine machen brauche?!

HELP- Möcht mir unnötige Arbeit ersparen!!!
DZBroker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.08.2005 12:32
Hast Du als Azubi Lohnsteuer bezahlen müssen?
Falls ja (und Du bist ja beim FA durch Deine letzte SE "gespeichert"), kann das gut hinkommen.
Bist aber jetzt glaub ich eh zu spät. Oder wann war der Termin für Steuerberater?
Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.08.2005 12:57
Schreib am besten ein Brief ans Finanzamt dass du dieses Jahr aufgrund deines geringenen Einkommens keine machen musst.

Halt grad bissel förmlich etc.
Du bist gespeichert weil die einmalvon dir eine EK-Erklärung erhalten haben erwarten sie nun jedes Jahr eine von dir.
ST34LTH
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.08.2005 13:37
Ich hab das gleiche Problem... letzte Woche habe ich nun eine "letzte Frist" bis Ende September gesetzt bekommen - mit Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 200€.
Wird wohl Zeit, dass ich mich mal mit dem Finanzamt in Verbindung setze...
investmenttom
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.08.2005 14:50
wer einmal eine Steuererklärung abgegeben hat muss die folgejahre dann auch eine machen soweit ich weiß ...
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.08.2005 16:44
Habt Ihr Eure Anträge für Arbeitnehmersparzulage extra gemacht?

Habt Ihr keine Lohnsteuer gezahlt?

Nunja, verpflichtet zur Abgabe der Erklärung sind nur Arbeitnehmer und auch Azubis, bei denen einer oder mehrere der folgenden Sachverhalte vorliegen:

# Nebeneinkünfte oder Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, über 410 EUR

# Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern

# Anwendung der allgemeinen und der besonderen Lohnsteuerkarte im laufenden Jahr

# Ehegatten mit der Steuerklassenkombination III/V

# bei Übertragung von Kinderfreibeträgen

# bei Übertragung des Haushaltsfreibetrages

# Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte (außer Behinderten-Pauschbetrag)

# bei Wiederheirat im Jahr, in dem die vorhergehende Ehe aufgelöst wurde (Tod, Scheidung)

Das Finanzamt kann das aber nicht wissen und verlangt nach einmaliger Erklärung regelmäßig wieder eine, bis man sich "abmeldet". Normalerweise hängt an der schriftlichen Aufforderung eine Antwortschniupsel zum Ankreuzen dran. Da kann man angeben, dass man nicht zur Abgabe verpflichtet ist.

Einen Fristablauf im Sinne von Verjährung für eine Erklärung die man abgeben MUSS gibt es nicht, irgendwann wird‘s nur teuer (normalerweise Frist bis zum 31.05. des Folgejahres, aber verlängerungsfähig). Anders bei der Veranlagung auf freiwilligen Antrag, die muss innerhalb von zwei Jahren geschehen (keine Verlängerung möglich).

Gruß
Julien
 

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