Uih
Naja eigentlich kann man nur den Vermieter mitteilen das es der Wunsch des Mieters ist, anstatt eines Sparbuches einen BSV als Mietkaution (Verpfändung) zu hinterlegen.Ob der Vermieter damit einverstanden ist liegt ganz bei ihn selber.Rein rechtlich ist das schon möglich. Jedoch kommt im Schadensfall etwas mehr verwaltungsarbeit auf den Vermieter zu. Und man müßte den BSV vorläufig auflösen wobei die ganzen Prämien wegfallen. Außerdem legt amn ja nur eine feste Summe als Mietkaution fest. Da die Bausparsumme (Sparanteil) ja bestimmt höher ist hat der Vermieter auch ein anrecht auf den über den Mietkautionsvertrag liegenden Betrag.Es sei denn man setzt die Summe eindeutig fest! Ein Sparbuch ist für einen Vermieter sicherlich einfacher!
Also ich würde mich als Vermieter nicht darauf einlassen!gefundene Rechtschreib- & Gramatikfehler könnt Ihr behalten! |