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kurzinfo: Genusschein, Optionsanleihe, Aktien option+Futures
 
sandra_rw
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.08.2005 13:09
hi brauch nur paar kurze merkmale!!! des reicht schon. typische merkmale oder unterschiede! danke euch

Sandra_rw
*************************************************
Don´t dream your life - live your dream


Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.08.2005 13:11
na aber sandra! das haben wir doch inder schule gemacht! *grins*

-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;)

Angel20
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.08.2005 15:01
Optionsanleihe
Hier ist neben dem Recht auf eine Zinsauszahlung auch das Recht auf ein Wertpapier verbrieft, das innerhalb eines bestimmten Zeitraums für einen festgelegten Preis gekauft werden kann.

Future:
Ein Futurekontrakt beinhaltet das Versprechen zu einem bestimmten Termin der in der Zukunft lebt ein nach Menge und Güte genau definiertes Produkt zu kaufen oder zu liefern müssen.
Futures können nur an der gleichen Börse geschlossen werden.

.: Bei einer Option sichert sich der Käufer das zeitlich begrenzte Recht, ein bestimmter Basiswert (Underlying) zu einem bestimmten Preis (Strike-Preis) an einem bestimmten Zeitpunkt (europäischer Stil) oder während einer festgelegten Laufzeit (amerikanischer Stil) (expiration date) zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). Mit dem Kauf der Option erhält er zwar ein Recht, aber er geht keine Pflicht ein, denn diese liegt beim Verkäufer dieser Option, der für die Abtretung seines Rechts eine Optionsprämie erhält. Nach Ablauf dieser Zeit verfällt die Option wertlos.
Es gibt Optionen auf: Produkte aus dem Money-Market, Index (z.B. DAX), Aktien, Futures.
Der letzte Handelstag einer Option ist immer der 3. Freitag eines Monats.

Das mit der Option ist eher allgemein, kannst du aber auch auf Aktienoption beziehen...
Hoffe ich konnte dir helfen
Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.08.2005 15:45 - Geaendert am: 19.08.2005 15:49
Kopiert aus http://www.boersenlexikon.de

Futures:
Allgemeine Bezeichnung für Terminkontrakte, z.B. auf Aktienindizes (DAX-Index), eine Bundesanleihe (Bund Future) oder Devisen. Neben diesen sogenannten financial futures gibt es auch Kontrakte auf landwirtschaftliche Produkte, Rohstoffe und Edelmetalle. Mit Hilfe von Futures kann man an den Preisveränderungen der zugrunde liegenden Basiswerte (z.B. dem DAX-Index) profitieren, und zwar je nach Positionierung sowohl an steigenden als auch an fallenden Kursen. Es handelt sich hierbei um reines Differenzgeschäft, d.h., der zugrunde liegende Basiswert wird nicht tatsächlich gekauft, sondern es ist nur eine gewisse Sicherheitsleistung (Margin) erforderlich, um einen eventuellen Verlust aus einem Futuregeschäft decken zu können. Bei einem Gewinn wird dieser dem sogenannten Marginkonto gutgeschrieben. Der Handel mit Futures ist, sofern nicht zur Absicherung eingesetzt, aufgrund der hohen Hebelwirkung hochspekulativ, denn ein eventuell entstehender Verlust kann schnell über das ursprünglich eingesetzte Kapital hinausgehen.
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Aktienoption:

Geltend zu machendes Recht, ein bestimmtes, vertragsmäßig vereinbartes Angebot (innerhalb einer bestimmten Frist) anzunehmen oder abzulehnen. Oder anders gesagt: Ein Kontrakt, der dem Käufer das Recht und dem Verkäufer (Stillhalter) die Verpflichtung gibt, bis zum Verfalldatum der Option zum Basispreis den Basiswert zu kaufen oder zu verkaufen (vgl. Optionsgeschäft, Deutsche Terminbörse).

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Genussschein
Genussscheine stellen eine Anlageform zwischen Aktie und Anleihe dar. Sie verbriefen schuld- und eigentumsrechtliche Ansprüche verschiedener Art, vor allem den Anspruch auf Rückzahlung des Nominalwertes, meistens auch das Recht, am Reingewinn oder Liquiditätserlös einer Gesellschaft teil zu haben. Das Stimmrecht ist jedoch ausgeschlossen. Die Erfolgsbeteiligung der Genussscheine liegt dafür in der Regel über der Rendite festverzinslicher Wertpapiere. Im Konkurs- bzw. Liquidationsfall können Rückzahlungsansprüche des Genussscheininhabers erst nach der vollständigen Befriedigung aller anderen Gläubiger geltend gemacht werden.
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Optionsanleihe
Optionsanleihen sind mit Zusatzrechten, den Optionsscheinen, ausgestattet. Sie sind zum Kauf einer in den Optionsbedingungen festgelegten Anzahl von Aktien in einem bestimmten Zeitraum zu einem festen Optionspreis berechtigt.
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.08.2005 15:30
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Ein bischen weniger schmarotzen und auf faul machen?

Gruß
Julien
 

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