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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Höhe der Grundschuld
 
judy2005
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.08.2005 11:01
Hallo zusammen,

ich hab da mal eine Frage:
Wovon ist es abhängig wie hoch ein Grundschuld eingetragen wird bzw. wie wird es ausgerechnet? Hat das was mit dem Beleihungswert zu tun? Ich blick da noch nicht so ganz durch.
Manche werden jetzt vielleicht lachen, aber wäre schön wenn mir jmd das erklären könnte.

Danke!
merlin79
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.08.2005 11:18
Für die Höhe der Grundschuld gibt es keinen Rechenweg.
Die Bank wird diesen Wert willkürlich festsetzen.
Meistens ist dr so hoch wie auch die herausgegebenen Kredite/Darlehen sind (wenn diese grundpfandrechtlich gesichert sein sollen)

Beispiel Hausbau:
Kunde benötigt für einen Hausbau insgesamt 200.000 € als Darlehen.
Dann wird die Bank auch diesen Betrag als Grundschuld eintragen lassen.
Dieser Wert hat nichts mit dem Beleihungswert zu tun. Er kann auch höher als dieser sein.
judy2005
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.08.2005 11:37 - Geaendert am: 09.08.2005 11:38
ahja ok. vielen dank. ich machs mal wieder total kompliziert *g*.

und wie ist das mit der beleihungswertermittlung?
wann zu 60 % und wann 80 %? 60 % glaub nur bei realkrediten oder?
Spider_Mike
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.08.2005 11:41
Der Beleihungswert hat mit der Eintragung der Grundschuld grundsätzlich nichts zu tun.

Möchte ein Kunde ein Darlehen haben und dieses durch ein Grundpfandrecht (hier Grundschuld) absichern, so lässt die Bank als Gläubigerin eine Grundschuld eintragen. Jedoch ist der Beleihungswert maßgeblich für den Wertansatz der Sicherheit. So wird der Bank eine Grundschuld in Höhe von TEUR 200 nichts auf einer Eigentumswohnung nützen, die nur TEUR 100 wert ist... Der Beleihungswert wird in der Taxe ermittelt. Die Bank bewertet das Objekt und nach einem Sicherheitsabschlag ergibt sich der Beleihungswert. Hiervon wird dann nochmal ein Abschlag gerechnet, und daraus ergibt sich dann die Beleihungsgrenze (Beleihungsgrenze z. B. 80% des Beleihungswertes; aber das will ich jetzt außen vorlassen...)

Bsp.: Darlehen: TEUR 100
eingetragene Grundschuld: TEUR 100
Beleihungswert: TEUR 100
Beleihungsgrenze: TEUR 80

Das bedeutet, dass die Bank den Wert der Sicherheit nur mit TEUR 80 bewerten kann, also eine Blankokredit in Höhe von TEUR 20 ausweist. Deshalb sollte der Kunde immer über gewisse Eigenmittel verfügen, sodass die Bank in dem Falle z. B. nur TEUR 80 finanziert (Eigenmittel: TEUR 20). Dann wird auch nur eine Grundschuld von TEUR 80 eingetragen. Hier ist dann aber kein Blankokredit vergeben...

Ich hoffe, ich konnte dir damit etwas weiterhelfen!

Gruß Mike
merlin79
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.08.2005 11:46
Es gibt 3 Verfahren zur BW-Ermittlung

1) einfaches Verfahren: (bei ETW u. EFH mt aktuellem u. realistischem Kaufpreis)
Kaufpreis - Risikoabschlag (bei uns 15 u. 20%) gleich BW

2) Sachwertverfahren (bei ETW, EFH u. ZFH)
Bodenwert + Bauwert (inkl. Außen-u. Nebenanlagen - Risikoabschlag)= Sachwert
Bw in diesem Fall = Sachwert, weil der Risikoabschlag 2 Schritte vorher schon genommen wurde.

3) Ertragswert (MFH)
hier werden die Mieteinahmen für die Objekte "hochgerechnet" ist etwas komplizierter.

Nun hast du den BW:
bis zu 60 % des BW‘s kannst du als Realdarlehen herausgeben.
Darlehen bis zu 80 % des BW‘s gelten bei uns nach Sparkassen-Verordnung (nach VO) abgesichert.
Bis zu 100 % des BW‘s gilt es als wirtschaftlich abgesichert und er rest halt über BW

Das ist wichtig für die Konditionenfestsetzung, in welche Sparte das Darlehen fällt.
judy2005
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.08.2005 12:26
Super. Vielen Dank. Ihr habt mir echt weitergeholfen !!!

merci :)
 

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