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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Kündigung wegen Krankheit?
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Sonne05
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 05.08.2005 11:28
Hallo liebe Leute,

ich habe eine Frage an euch bzw. vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Ich war seit Beginn meiner Ausbildung 09/04 oft krank,
öfters auch gleich mal ne Woche (Weisheitszähne, Grippe...)
Nun folgende Situation: Ich war eine Woche krank (Grippe, Fieber), kam dann wieder für 2 Tage in die Schule, dann war Wochenende und Montag ging ich dann auch wieder zur Arbeit, obwohl mir´s nicht gut ging, am Di. bin ich dann zu hause geblieben, weil ich mich in der Nach zweimal übergeben habe und starken Durchfall hatte. Bin dann in der früh gleich zum Arzt und der hat mich dann den Rest der Woche (Di-Fr) krank geschrieben. Als ich dann bei meiner Ausbilderin anrief und mich krank meldete, reagierte sie sehr verärgert, dass ich nur krank bin usw... und dass es jetzt Konsequenzen für mich hat! Gut aber was soll ich machen, wenn ich wirklich krank bin. Und ich kann auch für jeden einzelnen Tag eine AU vorlegen. Meine Frage nun: Können sie mich wegen ofter Krankheit abmahnen oder sogar kündigen, auch wenn immer eine AU vorliegt?

Vielen Dank und ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen
Sonne05
estar_loco
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.08.2005 11:31
Da du nicht mehr in der Probezeit bist, können die gar nichts machen.
In der Ausbildung bist du da relativ sicher, besonders wenn die Krankheiten alle von Arzt bestätigt sind...

________________________________________________
Pure Vernunft darf niemals siegen!
(Tocotronic)

MaGGoTCoRp
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.08.2005 11:31
In der 6 monatigen Probezeit (beträgt 6 Monate seit neuem Recht) können sie dich fristlos rauswerfen, ohne Begründung. Danach denk ich mir halt, werden deine Vorgesetzten es sich zweimal überlegen, ob sie dich übernehmen.
Denn von der bezahlten Leistung die du erbringen solltest, erbringst du nicht unbedingt viel, da du oft krank bist.
Dadurch zahlt der Arbeitgeber drauf für dich, dumm gesagt.
Sonne05
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 05.08.2005 11:38
Vielen Dank für die Schnelle Antwort!

Das heißt sie können mir nicht so einfach kündigen oder?
Kann ich eine Abmahnung deswegen bekommen?
Wieviele Abmahnung kann man überhaupt bekommen?
Foh
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 05.08.2005 11:40
keinen meter! wenn du immer ne bestätigung vom arzt hast, könenn die gar nichts!
auch keine abmahnungen! und sollten die doch irgendwas machen dann gibts noch den personalrat....

von abmahnungen weiß ich nichts...

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.08.2005 11:41
Du kannst deshalb auch keine Abmahnung bekommen, denn dafür kannst du nichts, aber sie können dich am ende deiner Ausbildung nciht übernhemen denn dazu verpflichtet sie nichts.

-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;)

Foh
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 05.08.2005 11:44
da hat er recht!
Sonne05
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 05.08.2005 11:46
Ok, ich hoffe ihr seid da 1000% sicher?!?
Dann kann ich ja am Dienstag beruhigt für 3 Wochen in den Urlaub fahren.
Mach mir schon seit dem Anruf bei meiner Ausbilderin Gedanken darüber, ob ich wenn ich wieder aus dem Urlaub zurück komme eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung bekomme.

Können die einem nicht mal kündigen, wenn man jede dritte Woche oder so krank ist?

DANKE

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.08.2005 11:48
nein! also davon hab ich noch nie was gehört, denn das ist kein wichtiger kündigungsgrund und das würde der betriebsrat nie genehmigen, selbst wenn sie auf die idee kommen würden!

-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;)

Violet85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.08.2005 11:49
Versuch doch einfach nochmal mit ihr zu reden! Dann weißt du was auf dich zukommt und du hast einen ruhigen Urlaub und musst dir keine Gedanken machen! Vielleicht hat sies auch einfach nur so dahin gesagt weil sie grad schlecht drauf war...
Super09
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.08.2005 11:52
@Sonne
Mal ganz abgesehen davon, daß Du unmittelbar keine Konsequenzen befürchten mußt: So wie Du die Situation beschreibst, würde ich mich mal einer Generaluntersuchung
unterziehen. Ständig krank sein ist doch nicht der Normalfall.
Und.... der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse an Deiner
Leistung. Er bezahlt Dich dafür.

Ein Mensch, der keine Dummheiten macht,
macht auch nichts Gescheites

Sonne05
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 05.08.2005 12:02
@super: Mit der Untersuchung hast du recht, wollte ich eh lassen machen.
Bin nämlich echt empfindlich in letzter Zeit ,sobald mich jemand anniest oder anhustet, hab ich´s am nächsten Tag auch und lieg wieder ne Woche im Bett, ist echt nicht normal!

Danke für eure Hilfe
investmentfreak
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 05.08.2005 12:24
Gleiches Problem besteht bei mir, ich bin während der Ausbildung auch öfter krank. Sobald du ne Au vorlegen kannst, ist es kein kündigungsgrund, Abmahnung werden nur geschrieben, wegen unentschuldigtem Fehlen, ich denke, da hat auch der Arbeitgeber ein Recht zu, denn Blau für Lau ist leider wohl Alltag. Die Arbeistmentalität ist unten. ;-)

Ich würde vielleicht anraten, dich mal mit deiner Ausbilderin zusammen zusetzen und ein offenes Gespräch zu führen, in der du nicht über die Krankheiten sprichst, sondern wie unangenehm es dir ist. Ich denke, dass Sie dann vielleicht etwas mehr Verständnis aufbringen kann. Kommt auf die Situation an.

Invi

some day u see it my way

Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.08.2005 12:29
Zunächst kann der Arbeitgeber ARBEITSverhältnisse wegen ständigen Fehlzeiten auf Grund von Krankheit außerordentlich kündigen. Irgendwelche Bescheinigungen vom Arzt bringen da nichts.

Wie das bei Ausbildungsverhältnissen ist, weiss ich nicht genau. Grundsätzlich ist das Ausbildungsverhältnis sehr geschützt. Der AG wird also arge Probleme haben dich los zu werden wegen ständigen Krankheiten. Bezweifel aber, dass dies unmöglich ist. Außerdem gibt es da auch genug andere Methoden.

Übrigens habe ich noch nichts davon gehört, dass die Probezeit bei Ausbildungsverhältnissen jetzt max. 6 Monate beträgt. Bitte mal eine verlässliche Quelle angeben. Meiner Meinung sind dies 3 Monate.
Hexilein
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.08.2005 12:38
also meiner meinung nach stimmt das so nicht dir kann weder in der ausbildung noch danach gekündigt werden wegen krankheit wenn du ne bescheinigung vom arzt vorlegen kannst. man muss eventuell zum betriebsarzt und sich von dem untersuchen lassen wenn der arbeitgeber denkt das da was nicht stimmt aber kündigen? das geht nicht auch keine abmahnung und wie gesagt mit bescheinigung können sie dir gar nix
mugelor
Rang: IPO

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Verfasst am: 05.08.2005 14:26
soweit ich weiß sind "normale" Krankheiten mit Artest kein Problem. Probleme gibts, wenn du etwsa schwerwiegendes bekommst und nicht mehr damit zu rechnen ist, dass du wieder ganz gesund wirst und normal arbeitet kannst!! Dann kann man außerordentlich kündigen, aber bei Grippe, Weisheitszahn, Erkältung, Magen-Darm.. und wieder von vorn.... das sind normale Krankheiten.
Was anderes ist, wenn du z.B. Psychisch erkrankst und in absehbarer Zeit keine Besserung in Sicht ist.
Man kann ja nicht mal jemanden kündigen, der einen Unfall hat und 3 Monate ausfällt, solange damit zu rechnen ist, dass er danach wieder normal arbeiten kann, also!!!
Wg. Krankheit, kann man nicht kündigen!!
Du bist von sowas sicher.

Vielleicht meinte deinen Ausbilderin auch nur, dass sie mal ein ernstes Wort mit dir redet oder so... dass kann ja auch heißen es wird konsequenzen haben etc.
Icewolf
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.08.2005 14:28
Also feste Arbeitsverhältnisse (nicht ausbildung) können bei übermäßigen fehlzeiten wegen unzumutbarkeit für den arbeitgeber gekündigt werden

nimm dein leben nicht so ernst,
denn du kommst da niemals lebend raus

muffinman
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.08.2005 14:31
bin ebenso der meinung wie andere hier ... für die zeit der ausbildung sollte es kein problem sein, nur danach mit der übernahme sollte es dann wohl schwieriger werden.

auf der anderen seite kenne ich leute die nix taugen (egal ob anwesend oder nicht *lach*) und trotzdem übernommen worden sind ...

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 05.08.2005 14:36
Also ne Freundin von und Mitazubine, war auch in der Ausbildung schwer krank. Sie hat über 4 Monate gefehlt, dafür gabs keine Konsequenzen, sie haben sie nur nicht übernommen. aber die ausbildung hat sie ohne abmahnung und ohne irgendwelchen schlechten bewertungen beenden können. also mach dir keinen kopf und ich denke mal deine personalchefin hatte einen schlechten tag... :o)

Liebe Grüße Beyounce
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.08.2005 15:28
"
Also feste Arbeitsverhältnisse (nicht ausbildung) können bei übermäßigen fehlzeiten wegen unzumutbarkeit für den arbeitgeber gekündigt werden
"

Genau ;-)
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