Fast richtig!!!
Auch eine zweitrangige Grundschuld kann unter bestimmten Voraussetzungen für die Sicherung eines Realkredites genommen werden.
Ein Realkredit ist ein Darlehen, das durch Eintragung eines Grundpfandrechts im Rahmen der Beleihungsgrenze gesichert ist. Realkredite dienen überwiegend dem privaten Wohnungsbau, d.h. zum Erwerb von Baugrundstücken, zur Erstellung von Wohnhäusern und Renovierung von bestehenden Wohnhäusern sowie zum Erwerb von Altbauten.
Die Beleihungsgrenze beträgt normalerweise 60% des Beleihungswertes. Der Belehungswert ist der Wert, der einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (Wohnugseigentum, Erbbaurecht) von einem KI beigemessen wird.
Als Realkredit gilt auch ein zweck- und objektgebundener Kredit gegen Eintragung eines zweitrangigen Grundpfandrechts, wenn er über die Beleihungsgrenze hinaus gewährt wird, aber zusätzlich durch eine Bürgschaft der öffentlichen Hand gesichert wird. Im Sprachgebrauch heißt ein solches Darlehen 1 b-Darlehen oder 1 b-Hypothek.
Ein Kredit, der gegen Eintragung eines zweitrangigen Grundpfandrechts, aber ohne öffentlich-rechtliche Bürgschaft gewährt wird, gilt als sog. gedeckter Personalkredit.+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+
Ich habe zu wenig Zeit um alle Fehler selber zu machen...
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