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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Realkredit
 
AnnieLair
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.07.2005 14:27
Kann mir jemand sagen, was ich unter einem REalkredit verstehe? Gruß
honey84
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.07.2005 14:34
Ein Realkredit bezeichnet man auch als Erstrangdarlehen (60% vom Beleihungswert oder 50% vom Verkehrswert der Immobilie)
euro3010
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.07.2005 14:36
Ein Realkredit ist ein Darlehen, welches durch eine dingliche Sicherheit, z.B. Grundschuld, abgesichert ist.
honey84
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.07.2005 14:40
Beides richtig!!!

Siehe auch im Bankazubi-Wissenspool:
Realkredit:
Der Realkredit ist ein langfristiges Darlehen, das durch Grundpfandrechte besichert ist. Die Beleihungsgrenze, die Rangstelle des einzutragenden Grundpfandrechts sowie die zu gewährenden Konditionen können je nach Darlehensgeber variieren. Realkreditinstitute sind an die Bestimmungen des Hypothekenbankgesetzes gebunden. Hiernach ist die Beleihungsgrenze auf 60 % des Beleihungswertes festgeschrieben und es muss ein erstrangiges Grundpfandrecht eingetragen werden. Diese strengen Maßnahmen gelten als Sicherung für die Pfandbriefe, über die sich die Hypothekenbanken refinanzieren. Die günstige Refinanzierung über die Emission von Pfandbriefen ermöglicht den Hypothekenbanken die Vergabe günstiger Festsätze.
benhu
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.07.2005 14:45 - Geaendert am: 28.07.2005 14:48
Fast richtig!!!

Auch eine zweitrangige Grundschuld kann unter bestimmten Voraussetzungen für die Sicherung eines Realkredites genommen werden.

Ein Realkredit ist ein Darlehen, das durch Eintragung eines Grundpfandrechts im Rahmen der Beleihungsgrenze gesichert ist. Realkredite dienen überwiegend dem privaten Wohnungsbau, d.h. zum Erwerb von Baugrundstücken, zur Erstellung von Wohnhäusern und Renovierung von bestehenden Wohnhäusern sowie zum Erwerb von Altbauten.

Die Beleihungsgrenze beträgt normalerweise 60% des Beleihungswertes. Der Belehungswert ist der Wert, der einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (Wohnugseigentum, Erbbaurecht) von einem KI beigemessen wird.

Als Realkredit gilt auch ein zweck- und objektgebundener Kredit gegen Eintragung eines zweitrangigen Grundpfandrechts, wenn er über die Beleihungsgrenze hinaus gewährt wird, aber zusätzlich durch eine Bürgschaft der öffentlichen Hand gesichert wird. Im Sprachgebrauch heißt ein solches Darlehen 1 b-Darlehen oder 1 b-Hypothek.

Ein Kredit, der gegen Eintragung eines zweitrangigen Grundpfandrechts, aber ohne öffentlich-rechtliche Bürgschaft gewährt wird, gilt als sog. gedeckter Personalkredit.

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Ich habe zu wenig Zeit um alle Fehler selber zu machen...

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