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Hilfe!!!! - Was ist ein loser Personenzusammenschluss??
 
Sney83
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.07.2005 11:51
Wer ist Kontoinhaber, wie wird GWG behandelt, wer ist verfügungsberechtigt, wie wird der FSA behandelt??
Jazzy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.07.2005 13:18
meine vermutung, keine Sicherheit!

bei einem losen personenzusammenschluss kann kein FSA gebildet werden.

ein loser personenzusammenschluss ist, glaube ich, z.b. eine GbR

nach gwg handeln diese personen für eigene rechnung und müssen alle legitimiert werden.

für alle angaben keine gewähr!
honey84
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.07.2005 13:19
Vielleicht auch zwei Kontoinhaber, die jedoch nicht verheiratet sind? Da kann man ja auch keinen FSA stellen!

Du, ich hab aber auch keine wirkliche Ahnung!
crazy-djoe
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.07.2005 13:20
Dasselbe glaube ich auch.
Kein FSTA.
Legitimation von allen, Kontoinhaber ist jeder.
Jazzy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.07.2005 13:21
ja, sind dann auch ein loser zusammenschluss, auch wenn man zusammenlebt, aber nicht verhaeiratet ist, aber trotzdem ein konto zusammen hat.
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.07.2005 13:52
ich würde mal tippen, dass ein loser personenzusammenschluss nichts mit verheiratet oder unverheiratet zu tun hat, da es sich in diesem fall ja eher um eine eheähnliche gemeinschaft handelt ...

ich würde mal sagen, dass ein loser personenzusammenschluss alles ist, was kein eingetragener verein ist... aber mir ist schleierhaft, was dafür für bedingungen erfüllt sein müssen... demnach ist es aber auch eine gbr...
Sney83
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.07.2005 13:53
Ey super Danke das müsste mir schon weiter helfen, ich schreibe einfach beide Möglichkeiten hin, sollen die sich eins aussuchen!!!!
Laura1983w
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.07.2005 13:59
Ein loser Personenzusammenschluss ist eine Gemeinschaft!
Hat nichts mit Ehepaaren oder so zu tun!
Ist z. B. ein Chor, oder irgendein anderer Zusammenschluss von Personen! Kein eingetragener Verein.
FSA: Für jede Person die in diesem Zusammenschluss ist, können 10 Euro gestellt werden, max. jedoch 300 Euro, also für max. 30 Personen!

Liebe Grüße Laura
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.07.2005 14:12
@ laura: mein reden! aber woher hast du das mit dem fsa und den 10 EURO?
georgia
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.07.2005 14:27
Also ich schließ mich Laura an!
Lose Personenzusammenschlüsse sind z.B. Kegelclubs oder Jagdverbände und so!
Pro Person gibts 10€ FSA
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.07.2005 14:40
ich bezweifle auch gar nicht, dass es stimmt, mich interessiert lediglich, wo es steht!
benhu
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.07.2005 14:59
Auf einem Sparbuch werden bis 10€ Zinsen kein ZAST/SOLZ abgeführt.

Das gleiche gilt hier auch. Und wenn es mehrere Personen sind dann gilt das hier so oft wie Personen dabei sind.

Und irgendwo dachte der Staat dann muss Schluss sein mit hier 10€ da 10€ und hat bei 30 Personen ein Limit gesetzt.

+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+

Ich habe zu wenig Zeit um alle Fehler selber zu machen...

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georgia
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.07.2005 15:03
keine Ahnung wo das steht, wir haben dafür so Vordrucke, so ähnlich halt wie FSA, soll ich dir eins faxen;o)
Anke21
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.07.2005 18:02
ich glaube nicht eingetragene Vereine sind z.B. lose Personenzusammenschlüsse und die können einen FSA von max. 300€ stellen (10€ pro Mitglied, max. aber 300€).
 

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