Testamentenvollstrecker |
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Verfasst am: 03.07.2005 19:27 |
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Was ist den eigentlich die genaue Aufgabe des T.vollstreckers?
Ich weiß zwar inzwischen, wie er sich legitimieren muss und so....
aber für was ist er eigentlich da?? |
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Verfasst am: 03.07.2005 19:44 |
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Wenn vom Erblasser nicht anders bestimmt, ist der Testamentsvollstrecker zur Inbesitznahme und alleinigen Verwaltung des Nachlasses, zur Verfügung über die Nachlassgegenstände, bei mehreren Erben zur Auseinandersetzung mit der Erbengemeinschaft berechtigt und in Bezug auf den Nachlass prozessführungsbefugt.
Gruß
Julien |
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