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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Seekonnossemente
 
Filidae
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 27.06.2005 15:29
Hallo alle miteinander-ich bins schon wieder
Wie ihr dem Kopf schon entnehmen konntet, geht es um ein tolles Seekonossement.
Hier meine Frage:
Was bedeutet die Vorlage eines "vollen Satzes" bei einem Seekonnossemente (Was ist der Sinn?).
Und kann mir jemand den Rechtscharakter des Seekonnossementes erklären??

HILFE

_________________________________________________
"Wir sind hier nicht bei Wünsch-Dir-Was, sondern Dat-Is-So" und
"Das Leben ist kein Ponyhof"

se_spk
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.06.2005 15:38
Voller Satz:

Es werden wegen der Absicherung des Verlustrisikos drei Originale des Konossements eingereicht.
Die Bedingung "full set" ist also nur dann erfüllt, wenn der Empfänger alle Ausfertigungen erhalten hat.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.06.2005 17:41
Wenn es z. B drei Ausfertigungen gibt, verlangt die Bank alle Ausfertigungen, weil bereits eine Ausfertigung zur Abholung der Ware ausreicht. Die Bank will verhindern, dass ein anderen die Ware am Hafen abholt.
CouncilofEurope
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.06.2005 20:52
Versucht da etwa jemand die Fragen eines bestimmten SB 11 zu erfragen???? ;-).................Jedes einzelnen Original erkörpert das Recht an der Ware, daher wird der importeur darauf achten etc......;-)
georgia
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.06.2005 10:29
also für mich hört sich das auch nach studienbrief an.
wollte noch ergänzen, dass es ein gekorenes orderpapier ist, d. h. erst durch die orderklausel wird die urkunde zum orderpapier. steht doch aber alles im SB!!
 

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