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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Pauschalwertberichtigung
 
vobamichel
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.06.2005 21:35
Hi, wie kann ich denn die PWB und die EWB ermitteln ? irgentwie steh ich aufem schlauch oder bzw auf ner großen Gasleitung ^^

gruss
Micha

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.06.2005 11:05
Hallo,
hast du ein Beispiel, das erklärt sich dann leichter.
Ansonsten soviel:
PWB werden auf Forderungen mit latentem Risiko gebildet. Es wird ein Prozent dieser Forderungen als PWB gebildet. Wie du es errechnest hängt von der Aufgabenstellung ab.
EWB werden dann gebildet, wenn dun weisst, dass z.B. bei einer Insolvenz nur noch mit 40% des Forderungsbetrages zu rechnen ist. Die anderen 60% sind dann EWB.
Ich hoffe du hast es wenigstens etwas verstanden!?
vobamichel
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.06.2005 12:05
das hört sich schon verständlicher an dankeschön ^^
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.06.2005 12:22
Zur Einzelwertberichtigung:

Wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Kredit nicht (vollständig) zurückgezahlt werden kann (z.B. Eröffnung Insolvenzverfahren, Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation, negative Preseberichte, Erfahrungen wie Verzögerung von Zins- und Tilgungszahlungen usw.), muss die entsprechende Forderung in den Büchern korrigiert werden und zwar um den Betrag, der verbleibt, wenn man vom Nominalwert der Forderung den Betrag abzieht, der als unzweifelhaft angesehen wird und den Betrag, der sich aus einer realistischen Bewertung der gestellten Sicherheiten ergibt. Bei beiden Abzügen bestehen natürlich Bewertungsspielräume.

Außerdem gibt es noch eine "pauschalierte Einzelwertberichtigung" von einzelnen Schuldnergruppen, z.B. bei politischen Risiken gegenüber den Schuldnern des betroffenen Landes).

Zu den Pauschalwertberichtigungen:

Hier ist zwischen steuerlich anerkannten und versteuerten Pauschalwertberichtigungen zu unterscheiden. Letztere können in unbegrenzter Höhe gebildet werden. Bei ersteren erfolgt die Berechnung anhand der Kreditausfälle der letzten Jahre (5 Jahresabschlüsse) bei den NICHT EINZELWERTBERICHTIGTEN Forderungen im Verhältnis zum gesamten Kreditvolumen nach Abzug der einzelwertberichtigten oder abgeschriebenen Forderungen (KEINE DOPPELBERICHTIGUNG !!!)

Von 1 % habe ich noch nie gehört, das eerscheint mir auch zu niedrig.

Gruß
Julien
 

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