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Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Konto für eine Partei
 
AH
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.06.2005 16:15 - Geaendert am: 23.06.2005 16:15
Hallo,

wer darf ein Konto auf "SPD-Fraktion" lautend eröffnen und welche Unterlagen benötigt man hierzu?

Wäre sehr hilfreich, wenn das einer wüsste, dank!
Dico83
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.06.2005 17:39
Hallo,

ich nehme ganz stark an, dass die Parteien ja auch in ein Register eingetragen werden aus welchem Vertretungsbefugte ersichtlich sind. Oft sind es welche die auf den Plakaten in der Umgebung am Mast hängen *g
Kugelfang
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.06.2005 18:07
Kollegin hat gemeint, die bekommen irgendwas vom Land, wo drinsteht, wers darf.... (Statut ist deswegen vom Land, weils ne Stiftung körperlichen Rechts oder irgend sowas ist..........)

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Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.06.2005 22:08
Korrekt, Politische Parteien haben Statuten. Auf eine Fraktion ist m.W. die Kto.-Eröffnung nicht möglich, dies dann nur in Form einer BGB-Gesellschaft.

Es müsste den Beinamen:

SPD-Landesverband Baden-Württemberg
wg. Landtagsfraktion

o.ä. gewählt werden. Soweit meine Infos. Verhält sich ähnlich wie z.B. die Kto.-Eröffnung einer Schule. Diese kann auch nur über den Kreis/Amt/Stadt wg. Schule XXX vorgenommen werden, da Schulen keine eigene Kontofähigkeit besitzen.

Schönen Gruß
AH
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.06.2005 10:06
Also in einem anderen Thread wurde mal gesagt, dass Schulen kontofähig seien! Im Umkehrschluss wäre dass ja dann auch für eine Partei möglich oder nicht?
Super09
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.06.2005 11:31
Die Frage, welche Rechtsposition die Franktionen haben, ist strittig.Da Fraktionen teilweise als juristische Personen behandelt werden, können Banken jedoch auf ihre Namen Konten eröffnen: SPD-/CDU Fraktion u.a.
Begründung: Wenn Bundestag und Länderparlamente nach ihren Geschäftsordnungen den Fraktionen personengleiche Rechte zubilligen , nämlich Rechtsinhaber von Vermögen zu sein, wäre es unverständlich, wenn Banken solche Vermögensverwaltung dadurch verhindern, daß sie den Fraktionen eine Kontoeröffnung nicht erlaubten.

Ein Mensch, der keine Dummheiten macht,
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Kugelfang
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.06.2005 11:35
Oder alternativ wirklich als BGB-Gesellschaft und ausm Vorstandsprotokoll/Sitzungsprotokoll den Vorsitzenden bzw. Schatzmeister rausnehmen und unterschreiben lassen!?

______________________________________
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Super09
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.06.2005 11:41
@Kugelfang:
BGB Gesellschaft geht nicht.
Wenn es sich nicht um eine Fraktion aus Länderparlament oder Bundestag handelt , bleibt im Falle "SPD" nur noch die Kontoeröffnung als nichteingetragener Verein. Gläubiger wären dann die Vorstandsmitglieder (Legitimationsprüfung !)
AH
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.06.2005 11:45
Naja das wäre dann aber eher nur für ne Ortsgruppe...Nicht für ne Fraktion.

Danke nochmal für die Antwort, und die Vertretungsberechtigung muss aus einem Statut abgeleitet werden ok gut...Thx
Super09
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.06.2005 11:52
@AH. Ja, richtig.

Aber nachdem Du SPD "Fraktion" geschrieben hattest ging ich
ursprünglich von einer Fraktion im Bundes-oder Landtag aus.
Auf Ortsebene würde ich es eher SPD Ortsverband oder ähnlich nennen.

Ein Mensch, der keine Dummheiten macht,
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Kugelfang
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.06.2005 12:15
Was habt ihr gegen eine BGB_Gesellschaft?

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AH
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.06.2005 12:20
Ja Super, soll ja auch für eine Fraktion sein! Nur deine letzte Ausführung bezog sich mehr auf eine Ortsgruppe. Die davor hat mir aber weitergeholfen.
pitpossum
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.06.2005 12:41
wieso haftet der vorstand?

wer haftet eigentlich bei einem verein?
Kugelfang
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.06.2005 13:35
Alle Mitglieder????
Der Vorstand?
Oder so?


Und warum ist eine Fraktion keine BGB-Gesellschaft?

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Super09
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.06.2005 13:49
@pitpossum:
Welcher Verein?e.V., nicht e.V.,rechtsfähiger Verein????

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Super09
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.06.2005 13:53
@kugelfang.
Meinst Du jetzt die Fraktion aus Bundestag oder Länderparlament oder einfach nur einen Parteien-Ortsverband.

Ihr müsst Euch bei Euren Fragen schon etwas genauer ausdrücken. Ich glaube, man sollte sich erstmal den großen Unterschied von Fraktion und Ortsverband/Ortsgruppe usw. verdeutlichen.

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