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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

IHK-Prüfungsergebnis FALSCH
 
Shinzon
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.06.2005 18:05
Hi Leute,

mal ne Frage, wann kann man eine "Reklamation" bei der IHK einreichen, wenn die Prozentanzahl nicht stimmt!

Ich bin mir nämlich ziemlich sicher, dass bei mir bei den programmierten Abschnitten REWE & WISO zusammen 10 Punkte fehlen!!!

Das ist ja doch ne ganz schöne Menge....

Also, freue mich über eure Antworten!

MfG
# S h i n z o n #
Speedy4410
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 18.06.2005 18:13
Hallo,

wie ich bereits in einem anderen Thread vor einigen Tagen schonmal schrieb, ist mir ähnliches passiert. Allerdings in BBL prog. & konventionell (aber konv. kann man erstmal garnix machen glaub ich)

bei BBL prog. bin ich sofort zu meiner Ausbilderin und habe meine Lösungen die ich angekreuzelt habe dargelegt und mit den Lösungen die hier veröffentlich worden abgeglichen. Sehr mysteriös. Sie hat es der IHK weitergeleitet. Aber ob es was bringt, weiss ich nicht.

-------------------
viele Grüsse,
Speedy
http://www.Gamedemos.de

Shinzon
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.06.2005 18:19
Mmmhh, toll.
Ist ja nicht so das einem die Punkte zustehen... ... ...

(Ich hab in letzter Zeit gar nicht so oft hier nachgesehen. Deswegen hab ich gar ni gemerkt, dass es den Thread schon gab. - Tschuldigung!)
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.06.2005 22:31 - Geaendert am: 19.06.2005 12:42
Ruf bei der IHK an, lass‘ Dir möglichst schnell (auf jeden Fall innerhalb der Widerspruchsfrist laut IHK-Zeugnis) einen Termin zur Einsichtnahme geben.

Du fährst dann zu Deiner IHK und bekommst dort Deinen konventionellen Teil (i.d.R. ohne Musterlösung) mit den Korrekturanmerkungen und die Originale oder Kopien Deiner programmierten Antworten (i.d.R. mit der OFFIZIELLEN und ENDGÜLTIGEN Musterlösung).

Dann vergleichst Du und schreibst sauber auf, was Deiner Meinung nach nicht korrekt ist, warum auch immer (Antworten falsch gelsen, IHK-Meinung strittig usw.). Anschließend kannst Du entweder einen Brief an die IHK schreiben (dabei deutlich machen, dass Du Widerspruch gegen die Bewertung einlegst und nicht nur eine Frage zur Beantwortung hast) oder Du wirst gleich bei Deinem Besuch in deren Geschäftszimmer vorstellig und diktierst Deinen Widerspruch in die Feder. Dann MUSST Du darauf eine ordentliche Antwort (nach kritischer Würdigung) erhalten.

Gruß
Julien
 

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