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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Riester Rente
 
vobamichel
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.06.2005 16:22
Hi wollt euch mal fragen wie des mit der Rieset Rente funktioniert ?

danke für jegliche Hilfe

gruss
Micha
SvenHVB83
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.06.2005 16:59
geht die frage ein bisschen genauer?
was weißt du denn bzw. willst du wissen?
Thomas84
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.06.2005 18:43
Mal aus meinem Referat für die Schule:

Die Riesterrente:

Die Riesterrente dient wie bereits erwähnt nur zur Auffangung der Rentenkürzungen. Daher ist die Förderung der jährlichen Zulagen begrenzt. Die Zahlung dieser Zulagen erhöht sich schrittweise bis ihr endgültiges Niveau erreicht ist, damit diese für den Staatshaushalt auch finanzierbar bleibt. Aktuell fördert der Staat den Abschluss einer zertifizierten Rentenversicherung wie folgt:
Jeder Versicherter erhält 76,- € Grundzulage jährlich. Dazu kommt eine Kinderzulage in Höhe von 92,- pro Kind. Allerdings erhält der Versicherte die volle Zulage nur, wenn er zusammen mit dieser Förderung 2 % seines Bruttojahresgehalts zahlt. Möchte er weniger zahlen sinkt der Anspruch dieser Zulagen auf den prozentualen Anteil seines Bruttojahresgehalts. Dabei ist zu beachten, dass ein Mindesteigenbetrag vorrausgesetzt wird siehe Tabelle).

Im Jahr 2006 ergibt sich ein voller Anspruch auf die Zulagen bei einem Eigenbeitrag von 3 %. Die Zulagen steigen ebenfalls, die Grundzulage auf 114,- € und die Kinderzulage auf 138,- €.
2008 erreicht die Zulagenzahlung dann ihr endgültiges Niveau mit einer Grundzulage von 135,- € und einer Kinderzulage von 185,- € bei einer Beitragszahlung von 4 % des Einkommens.
Damit Personen mit einem hohen Jahreseinkommen in der Zahlung keine horrenden Beiträge leisten müssen um die vollen Zulagen erhalten zu können, ist der jährliche Höchstbetrag im Jahr 2005 auf 1.050,- €, 2006 auf 1.575,- € und im Jahr 2008 als letzte Stufe auf 2.100,- € begrenzt.


Zusammenfassend haben wir die Förderung in einer Tabelle dargestellt:


Beispiel:

Max Mustermann hat 2 Kinder. 2004 erhielt er ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen von 20.000,- €.

2 % des Einkommens 400 EUR
- Grundzulage 76 EUR
- 2 x Kinderzulage 184 EUR

rechnerischer Eigenbeitrag 140 EUR



Steuervorteil:

Alternativ zur Förderung ist ein Abzug von der Einkommensteuer möglich. Diese Variante bietet sich für höhere Einkommen an. Der Sonderausgabenabzug ist dabei auf bestimmte Beträge beschränkt. Er steigt von 1.050 und 1.575 auf 2.100 Euro. Welche Variante günstiger ist, wird automatisch von Finanzamt geprüft (die sog. Günstigerprüfung). Zusätzlich bleiben in der Ansparphase Zinsen und Erträge steuerfrei. Bei Rentenzahlung werden diese nur noch mit einem Ertragsanteil von 18 % versteuert.
Der steuerliche Vorteil ist in dieser Versicherungsform auch für Arbeitnehmer mit einem hohen Jahreseinkommen attraktiv, allerdings nur wenn die Beitragszahlungen auf den maximalen festgesetzten Sonderausgabenabzug begrenzt ist. Interessant ist die Riesterrente vor allem für Familien mit geringem Jahreseinkommen, da Ihnen die Zulagen im prozentualen Anteil zur vollen Beitragsleistung am meisten zu Gute kommen. Für den nicht erwerbstätigen
Ehepartner besteht ebenfalls ein Anspruch auf die Zahlung der Zulagen, wenn der berufstätige Ehepartner bereits einen Riestervertrag abgeschlossen hat und seine Beiträge leistet.
Einen weiteren Vorteil bildet die Hartz IV Sicherheit. Das bedeutet, dass im Falle der Erwerbslosigkeit Leistungen der Agentur für Arbeit vom angesparten Kapital unberührt bleiben.


Einschränkungen:

Die Riesterrente wird im Gegensatz zu anderen Rentenformen nicht ins Ausland gezahlt und ist somit nicht interessant für Menschen die davon träumen ihren Lebensabend im sonnigen Süden zu genießen.
Zudem kann man die Rente durch die gesetzlichen Veränderungen nur zum Teil als einmalige Kapitalauszahlung nutzen. Die Grenze liegt bei bis zu 30 % des angesparten Kapitals. Allerdings wird der Steuersatz aus dem letzten Jahreseinkommen zuzüglich dieser Kapitalauszahlung berechnet, so dass bei einer Kapitalauszahlung mehr Steuern abgeführt werden. Der Rest wird als monatliche Rentenzahlung bereitgestellt, allerdings beides erst ab dem 60. Lebensjahr.
Außerdem ist der Abschluss der Riesterrente nicht für alle Personen möglich. Gefördert werden nur
- Arbeitnehmer auch des öffentlichen Dienstes, wenn pflichtversichert
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Beamte
und einige weitere besondere Personengruppen, allerdings nicht für Selbstständige.


Viel Spaß
 

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