abweichender wirtschaftlich berechtigter bei Akkreditiven |
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Verfasst am: 13.06.2005 15:39 |
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Jetzt strengt mal Euren Gripps an:
Kann man ein Dokumentenakkreditiv auf eine KG lauten lassen wobei der wirtschaftlich Berechtigte ein GbR ist?
Im traditionellen Kreditgeschäft ist es ja schließlich auch möglich...
Wer kann mir helfen?!? |
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Verfasst am: 13.06.2005 16:15 |
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Erklär doch bitte ma ein wenig Ausfürlicher wie du dir diese Konstruktion vorstellst ( wer ist Improteur wer Exporteur .....)
Gruß
nOx |
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Verfasst am: 13.06.2005 17:00 |
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Ja bitte mehr Info´s |
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Verfasst am: 14.06.2005 09:27 |
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Gehen wir mal von folgendem Fall aus:
Exporteur ist eine deutsche KG
Importeur (und damit Akkreditiveröffnender) ist ein Unternehmen in den USA
Sofern das Akkreditiv den Vermerk "negotiable" (zu deutsch: negoziierbar) trägt, kann ein Akkreditiv von dem Akkreditivbegünstigten (also der KG) weiter gereicht werden. Demnach kann dieses Akkreditiv auch z. B. zur Befriedigung von Verbindlichkeiten der KG gegenüber einer irgendeiner GbR an eben diese weiter gereicht werden, wodurch sie zum wirtschaftlich Berechtigten wird. |
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