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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten |
Moderator: TobiasH |
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Begriffe |
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Verfasst am: 12.06.2005 21:14 |
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Hallo,
ich habe eine Frage.
Was haben folgende Begriffe mit dem Kreditgeschäft zu tun?? (mit den Sicherheiten!!)
- konstitutiv
- deklaratorisch
- akzessorisch
Ich bitte um eine Antwort, nur kurz was es bedeutet und in welchem Zusammenhang es mit dem Kreditgeschäft verwendet wird bzw. gebraucht wird!! |
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Verfasst am: 12.06.2005 21:32 |
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Hallo:
- deklaratorisch:
Bei der Globalzession z.B. ist die Einreichung der Debitoren-/Forderungsliste deklaratorisch, das Sie einen bestehenden Rechtszustand "unterstützt". Die Forderung ist bereits mit Ihrer Entstehung an das KI abgetreten, daher ist die Nachweisliste nur rechtsbekundend.
- konstitutiv:
Bei der Mantelzession ist die Einreichung konstitutiv, da die Forderung erst mit Einreichung der Debitorenliste an das KI abgetreten ist. Die Einreichung hat konstitutiven, daher rechtserzeugenden Charakter. Die Forderungen, die über diese Art der Zession abgetreten wird, ist nicht von Ihrer Entstehung an an das KI zediert.
- akzessorisch:
Akzessorische Sicherheiten, wie z.B. das Pfandrecht, die Hypothek und die Bürgschaft (mit engem Sicherungszweck) sind vom Bestehen einer Forderung abhängig, und nicht vom Grundgeschäft losgelöst.
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 12.06.2005 21:36 |
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Hallo, ich versuchs mal...
deklaratorisch: rechtsbekundende Wirkung
konstitutiv: rechtserzeugende Wirkung
Am Beispiel der Grundschuld sage ich jetzt mal, dass die Eintragung der Abtretung einer Briefgrundschuld nur deklaratorische Wirkung hat, weil die Grundschuld bereits mit der Abtretungserklärung und der Übergabe des Briefes vollzogen wurde. Bei der Buchgrundschuld ist es anders. Da hat die Eintragung konstitutive Wirkung, weil erst mit Eintragung in das Grundbuch die Buchgrundschuld abgetreten ist...
akzessorisch - Gegenteil abstrakt: akzessorische Sicherheiten sind von der zugrundeliegenden Forderung abhängig, d.h. die Sicherheit besteht nur, wenn die Forderung auch besteht - und auch nur in Höhe der Forderung. Bsp. hierfür sind Grundschuld "vs." Hypothek: Die Grundschuld ist unabhängig (abstrakt / selbstständig). Die Grundschuld besteht in voller Höhe, auch wenn die gesicherte Forderung abnimmt. Die Hypothek nimmt im Gegensatz dazu mit jeder Tilgung der zugrundeliegenden Forderung ab...
Aber: Die Grundschuld besteht zwar in voller Höhe, auch wenn das Darlehen bspw. schon teilweise getilgt wurde, allerdings ist das ganze fiduziarisch / treuhänderisch, d.h. der Gläubigerin stehen nur die Darlehensansprüche zu...
Gruß Mike
PS: Sorry, wenn ich jetzt immer Forderung geschrieben habe, aber ist natürlich die Forderung der Gläubigerin... |
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Verfasst am: 12.06.2005 22:08 |
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Die Erklärungen von cupra sind sehr gut. |
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