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Verfasst am: 11.06.2005 15:33 |
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aus Gabler Banklexikon:
Bauzeitzinsen
Zinsen, die von der Planungsphase bis zur Fertigstellung eines Projekts anfallen. Bei Bauvorhaben, die gemäß Einkommensteuergesetz zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen, sind die B. sofort abzugsfähige Werbungskosten und können nicht den Herstellungskosten zugerechnet werden. – Bei Investoren, die eine Bilanz erstellen, besteht ein Bilanzierungswahlrecht, d. h. sie können die B. direkt als Aufwand verbuchen oder als Bestandteil der Herstellungskosten aktivieren und dann abschreiben. |
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