Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 28
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Welche Aufgaben wurden von der IHK rausgenommen???
 
fischkopp85
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.06.2005 15:05
Weiß jemand, welche Aufgaben die IHK ganz sicher rausgenommen hat, bzw.ob das Anfechten erfolgreich war???
nicole1984
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.06.2005 17:57
Also soviel ich weiss wird von der IHK-Pfalz keine Aufgabe gestrichen...wir haben uns bezüglich Anfechtung an unsere zuständige IHK gewandt und bekamen einen nicht sehr netten Brief zurück. Darin stand auf Deutsch:"Der Biref bringt ee nix, alle Aussagen von uns wurden widerlegt manche mit die meisten aber OHNE gute Begründung der angesprochenen Stelle!!
Der Prüfungsauschuss in den einzelnen Städten hätte aber die Möglichkeit einige Aufgaben ohne Berücksichtigung der IHK zu streichen!Ob das so sein wird steht noch in den Sternen!
Das ist das was ich bis jetz weiss!

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!

Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.06.2005 20:04
Wenn das Hochbessern durch einzelne Prüfungskommissionen durchgeführt wird, ist das ungerecht gegenüber Prüflingen, die nicht diese Prüfungskommissionen zu geordnet sind.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass einzelne Prüfungskommissionen die Ergebnisse einfach abändern.
nicole1984
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.06.2005 11:36
@ Hermann

Diese Information haben wir von unserer zuständigen IHK bekommen und ich denke schon, dass die Wissen oder zumindest Wissen sollten was sie sagen!

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!

Sabrina_
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.06.2005 14:32
Also lt. meinen vorläuftigen Lösungen wurde zumindest in Wiso und RW nichts rausgenommen. Unglaublich!
bauerc
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.06.2005 21:09
Servus,

hab letzte Woche eine Anfechtung von Aufgabe 5 (Gehaltsabrechnung Schulz) an die IHK geschickt. Dann kam heute diese Antwort:
Sehr geehrter Herr BXXXX,

die Angabe zur 5. Aufgabe "Wirtschafts- und Sozialkunde" bezieht sich zwar auf den Arbeitnehmer Schulz, die Aufgabe jedoch auf die zu überweisenden Sozialversicherungsbeiträge der Kreditbank. Der Aufgabenerstellungsausschuss äußerste sich bereits zur 5. Aufgabe, Teil a, mit dem Hinweis "Die Aufgabenstellung ist auch in Bezug auf den abzuführenden Betrag eindeutig". Deshalb ist eine Korrektur des Prüfungsergebnisses im Prüfungsfach "Wirtschafts- und Sozialkunde" nicht vorgesehen.

So ein Schmarrn....
echt unglaublich. Wenn noch wer die Aufgabe falsch hat, bitte bei mir per PM melden! Danke

Ciao Christian
fischkopp85
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.06.2005 22:12
also ich gebe der ihk ja selten recht, und die prüfung war auch echt nicht fair. aber mal ehrlich: die aufgabe war eindeutig, weil eben nach den zu überweisenden beträgen des arbeigebers gefragt war und du überweist deinen anteil doch auch nicht selber.... meine ergebnisse sind auch nicht toll bei der prüfung, aber wir sollten nun nicht auf der einen aufgabe rumhacken, sondern uns eher fragen warum der gesamte rewe-teil so ein mist war und kein einziger punktesammler so wie in allen prüfungen vorher drin war.

- hauptsache durch sag ich nur, wie ist echt schnuppe...
gastlegi01
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 14.06.2005 00:01 - Geaendert am: 05.05.2008 13:29
...
Anke21
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 14.06.2005 15:09
Also das einzige was ich heute erfahren habe ist, dass die IHK nur die Aufgabe 13 in Wiso irgendwie anders bewertet hat wie eigentlich geplant, aber unser Lehrer konnte uns nicht sagen wie sie jetzt gewertet wird.

Und Diplomat82 hat recht. Bisher gibt es keine einzige Lösung, die als immer richtig erklärt wurde. Ist irgendwie komisch. Glaube nicht, dass sich die Prüfungsmacher so geändert haben. Vielleicht haben es nur nicht viele versucht, irgendwelche Aufgaben anzufechten.
ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 14.06.2005 15:33
@Bauerc

Die Anfechtung kam ohnehin zu spät, da die Anfechtungsfrist schon lange abgelaufen ist.
DonWilliam
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 14.06.2005 15:43
Es gibt ja immer noch den Weg sich einen Anwalt zu nehmen und es auf diesem Weg zu probieren.
Jeder kann sich bei seiner Prüfungskomission bei seiner mündlichen Prüfung beschweren und wenn die es nicht individuell verbessern dagegen vor gehen.

Das heißt, jeder ist auf sich alleine gestellt, um das Ergebnis noch zu verbessern.
Anke21
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 14.06.2005 17:17
@ ironbuegeleiesen

ich dachte die Frist geht bis zur mündlichen. Bis dahin kann noch alles passieren. Erst nach ablegen der mündlichen Prüfung ist es endgültig, oder etwa nicht?
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 14.06.2005 17:54
@DonWilliam
Die Prüfungskommission nimmt das Kundengespräcj als mündliche Prüfung ab. Dabei sind sie bereits gefordert. Nun soll die Prüfungskommission blitzschnell auf einen Einwand des Prüflings reagieren, sonst droht er mit dem Anwalt. Dieses Verfahren wird nicht zum Erfolg führen.

Da muss man schon im Vorfeld begründete Anträge stellen.
bauerc
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 14.06.2005 18:50
also, des halt ich für ein gerücht, dass es nicht mehr geht... Hat man mir ja direkt bei der IHK gesagt. Ich kann bei meiner IHK immer noch Einwände einbringen!

Sind alles nur vorläufige Ergebnisse!

ciao
ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 14.06.2005 19:12
Die Ergebnisse sind deshalb vorläufig weil ja immer noch Einsprüche am laufen sind.
Das sind aber die Einsprüche welche rechtzeitig bei der IHK eingegangen sind.
Der Einspruch muß in der 14tägigen Frist nach der Prüfung bei der IHK eingegangen sein.
Ich war über 6 Jahre Prüfer bei der IHK und weiß deshalb denke ich ganz gut von was ich spreche.
Wie schon Herrmann geschrieben hat, ist auch mir kein einziger Fall bekannt, wo eine Beschwerde über den Anwalt Erfolg hatte.
@bauerc

Welche IHK ist das denn, die Dir das gesagt haben???
bauerc
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 14.06.2005 20:30
was wollt ihr denn von mir?! ich sag doch nur, was die IHK Niederbayern zu mir gesagt hat?!
Außerdem was wollt ihr immer mit dem Anwalt?! Ich habe doch nie gesagt, dass ich vors Verwaltungsgericht gehen will,oder? Versteh i net ganz, wie ihr da drauf kommt...

Naja nix für unguat,

ciao
 

Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse