fiduziarischer/wirtschaftlicher Gläubiger |
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Verfasst am: 04.06.2005 11:09 |
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Hallo zusammen!
Kann mir viell. jmd. erläutern,was genau es heißt wirtschaftlicher oder aber auch fiduziarisher Gläubiger zu sein????Vielen Dank. im Voraus! Gruß Kani |
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Verfasst am: 04.06.2005 17:10 - Geaendert am: 04.06.2005 17:13 |
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Beispiel: Gehaltsabtretung als Sicherungszession
Wird das Gehalt eines Arbeitnehmers zur Sicherung eines Darlehens abgetreten, so ist das nicht endgültig, sondern nur vorübergehend solange das Darlehen besteht.
Der Arbeitnehmer tritt somit den pfändbaren Teil seines Gehalts an den Kreditgeber ab. Zusätzlich wird vereinbart, dass die Gehaltsabtretung rückgängig gemacht wird, sobald das Darlehen durch den Kunden bezahlt wird.
Der Bank wird treuhänderische (fiduziarische) Gläubigerin, weil sie das Vertrauen des Kunden nicht missbraucht. Sie wird erst den pfändbaren Teil des Gehalts vom Arbeitgeber einfordern, wenn der Kunde mit seinen Raten in Rückstand ist. Die Bank wird zudem nicht diese Forderungen bilanzieren. |
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Verfasst am: 05.06.2005 21:01 |
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Auch die SÜ ist eine fiduziarische Sicherheit, bei dem das KI tatsächlicher , und der Kunde wirtschaftlicher Eigentümer wird.
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 05.06.2005 22:03 - Geaendert am: 05.06.2005 22:08 |
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Nicht Eigentümerin, sondern die Bank ist nach außen (vorübergehende) Gläubigerin! |
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Verfasst am: 09.06.2005 22:19 |
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Hm..danke schonmal für die Antworten.Ich werde mir das nochmal anschaun und dann hoffe ich, daß ich es besser verstehe.danke! |
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