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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Erbschaft
 
AnnieLair
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.06.2005 14:00
Hallo,

was ist, wenn der Ehemann stirbt und der Eigentümer des Wohnhauses ist. Wer bekommt zu welchen Anteilen das Haus, wenn es 2 Kinder gibt und eine Ehefrau?

Gruß Kathrin
Calli
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.06.2005 14:02
Die Erbmasse wird, falls kein Testament vorliegt, gesetzlich verteilt. D.h. Die Ehefrau 1/2 und die Kinder je 1/4...

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Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.06.2005 11:34 - Geaendert am: 07.06.2005 11:36
"Die Erbmasse wird, falls kein Testament vorliegt, gesetzlich verteilt. D.h. Die Ehefrau 1/2 und die Kinder je 1/4..."

Richtig, soweit gesetzlicher Güterstand vereinbart war. §1931 (1) und §1371 BGB

War Gütertrennung vereinbart so gilt §1931 (4).
DerMikey
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.06.2005 11:37
Falls Gütertrennung unter den Eheleuten vereinbart war, bekommt jeder zu 1/3.
Super09
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.06.2005 13:38
Noch eine Möglichkeit.
Falls per Testament, die Kinder zu Alleinerben eingesetzt sind bekommt die Ehefrau lediglich den Pflichtteil, also die Hälfte ihres Erbes. Hälfte von 50%= 25%, demzufolge 1/4 des Erbes. Den Rest teilen sich die Kinder.

Ein Mensch, der keine Dummheiten macht,
macht auch nichts Gescheites

Calli
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.06.2005 14:19
....bin vom "Normalfall" (gesetzl.) ausgegangen....

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