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Forenübersicht >> Kontoführung

Kontoeröffnung für Minderjährige
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nadinuschka
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 01.06.2005 19:42
Ich habe heute ein Konto für einen Minderjährigen eröffnet. Die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter lag vor. Der Minderjährige hatte einen Lichtbildausweis (PA). Die Eltern haben sich ebenfalls mit Lichtbildausweis (PA) legitimiert.

Meine Kollegin hat mich danach zusammengeschissen, weil sie der Meinung war, dass zwingend eine Geburtsurkunde vorliegen muss, um zu checken, ob das wirklich die Eltern sind.

Ich bin aber der Meinung, dass das so gereicht hat. Die hatten auch alle den gleichen Nachnamen.

Liege ich wirklich komplett falsch?
haudegen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.06.2005 19:51
dann frag mal deine kollegin, ob die eltern auch die erziehungsberechtigten sein müssen!
denn was nützt mir ein dokument, dass aussagt wer die eltern sind aber nicht sagt wer erziehungsberechtigt ist
also, son quatsch hab ich noch nie gehört.
Ina1408
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.06.2005 20:18
----> gleich mal zustimmt <---

***Ford Puma rulez***

Rumba
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.06.2005 20:25
Du hattest doch gerade Prüfung - War das etwa deine erste Minderjährigen-Kontoeröffnung? :)

Also, bei uns wird es so gehandhabt, dass ein Legitimationspapier für den Minderjährigen reicht (Geburtsurkunde ODER Kinderausweis ODER Personalausweis/Reisepass). Die Eltern legitimieren sich dann per PA/RP und unterschreiben auch beide den Kontoeröffnungsantrag.

Eine zusätzliche Geburtsurkunde als Abstammungsnachweis wird nicht benötigt.
Bellasimonetta
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.06.2005 21:15
Hallo!

Bei uns wird auch keine Geburtsurkunde benötigt.
Da könnte ja z.B. auch ein Elternteil drauf stehen, was jetzt gar nicht mehr erziehungsberechtigt ist!

Ich kenne es auch so, dass wenn die Kinder älter werden, wir schon nach einem Kinderausweis oder PA fragen. Wenn ein PA für das Kind vorliegt ist das dann auch die einzige Legitimation, die wir in der EDV gespeichert haben!

Wer Erfolg haben will darf keine Angst haben Fehler zu machen.

MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.06.2005 21:57
Schließe mich da meinen Vorrednern/-innen an.

Ein BPA / RPA / KA lang voll und ganz aus.
Eine Geburtsurkune wird nicht benötigt - diese brauchst du nur dann, wenn von obigem nichts vorhanden ist!

Such es dir mal im Grill oder irgendwo raus und halte es der Kollegin dann unter die Nase *fg*

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Den Adler auf der Brust, nie mehr zweite Liga...
2005 - der Aufstieg.
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Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.06.2005 22:19
"erziehungsberechtigt"

Nene...richtig: gesetzlicher Vertreter ;-) *klugscheißt*

§107BGB (mein Lieblingsparagraph)

"Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. "
haudegen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.06.2005 23:39 - Geaendert am: 01.06.2005 23:40
ups, hast natürlich recht!!
aber ich war nah dran;)

genauso wie in der AP bei manchen aufgaben:D
nadinuschka
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 02.06.2005 20:55
Hallo ihr!

Danke für die Zustimmung. Ich war auch der Meinung, dass wir keine Geburtsurkunde brauchen.

Ich habe heute unsere interne Arbeitsanweisung ausgedruckt und der Kollegin fett angemarkert "Geburtsurkunde ODER PA ODER RP". Da hat sie ganz schön geschluckt.

Ist eh ne dumme Nuss :-) (Zweimal durch die Bankfachwirtprüfung gefallen...)
black_cat
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.06.2005 21:39
Außerdem steht in der Geburtsurkunde drin wer die Eltern sind. Und nicht wer dann erziehungsberechtigt ist!
Kann ja auch sein das jemand das alleinige Sorgerecht hat...
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.06.2005 23:48
@ kätzchen:

Joa, aber das muss dann ja mit ner anderen Urkunde bewiesen / bescheinigt werden ( weiß jetzt nur net, wie die noch mal heißt, naja, ist schon sooo spät...)

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muffinman
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.06.2005 01:02
hmm, wie wärs denn noch mit nem amtlich gelaubigten auszug aus dem familenbuch? *g* also wenn das ganz eindeutig war ... warum immer mehr umstände machen wie notwendig ... war doch schön das die eltern mit dabei waren *smile*
vll hat deine kollegin nur nen grund gesucht um dich zusammenscheissen zu können ^^
net schwach werden, du arbeitest nach anweisung und fertig ...
übrigens zur geburtsurkunde: hatte da letztens auch bissel stress deswegen weil ein 17-jähriger keinen ausweis dabei hatte, die eltern mir dann die geburtsurkunde mitbrachten. ende vom lied war das ich von der kontrollabteilung nen anruf bekam das man mit 16 ausweispflichtig sei ... falsch ;) kontoeröffnung ging durch *g* aber auch nur mit viel hartnäckigkeit!
viele grüße
Equinox4
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.06.2005 13:25
Manche leute haben vorstellungen......
Also ne geburtsurkunde ist nur eine Legitimationsurkunde für das Kind für den zeitraum zwischen geburt und ausstellung des Kinderausweises.

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spagetti
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.06.2005 16:03
Also weiß ja nicht ob deine Kollegin noch ganz bei trost ist aber das lernt man im ersten Lehrjahr, dass der Personalausweis ein gesetzlich anerkanntes Legitimationspapier ist. Deshalb ist das mit der Geburtsurkunde totaler quatsch. Außerdem brauchst du bei einer kontoeröffnung nur Die Legitimation der Eltern, des Minderjährigen und die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Wären die beiden jetzt rechtlich gesehen nicht die gesetzlichen Vertreter aber hätten dies von dir behauptet, hätte es für dich und deine Bank keine Bedeutung wenn die reellen gestzlichen Vertreter sagen was der scheiß soll, da das dann eine arglistige Täuschung der beiden Personen wäre die mit dem minderjährigen das Konto eröffnet haben und dadurch ist der Vertrag nichtig bzw. anfechtbar. Also du brauchst nur den PA. Außerdem dient das bei der Kontoeröffnung nur zur Identifiezierung des wirtschaftlich Berechtigtem, d.h. du musst nur ein gesetzlich anerkantes Legitimationspapier des Minderjährigen vorweisen egal welches.

PS: Deine Kollegin hat nen Knall und sollte sich bei dir gewaltig entschuldigen,da sie dich ja zusammengestaucht hat.
Pilzy1
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.06.2005 08:52
Ist die unterschrift des Minderjährigen zwingend notwendig?

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Equinox4
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.06.2005 09:07
@plizy: ja. unter anderem als unterschriftsprobe zur vorlage weiterer unterschriften.

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Freezer
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.06.2005 09:09
bei uns ist es so das wenn das kind unterschreiben kann ja wenn nicht dann eben die eltern
Equinox4
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.06.2005 09:14
also bei uns gibts konten erst ab 13. unt da sollte ein kind schon unterschreiben können. wenn nicht würd ich mir sorgen machen (gegebene sonderfälle wie fehlgebildete hände, ....etc. ausgenommen.)

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Freezer
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.06.2005 09:19
Konten gibt es bei uns mit 7. da kann auch schon jeder unterschreiben
Pilzy1
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.06.2005 09:51
@Bankenheimer: Mit 13 erst?
Die Konkurenz schläft nicht!!!


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