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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Frage zu Bankbilanz
 
Obstsalat
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.05.2005 19:40
Auf der Passivseite einer Bankbilanz gibt es auch Positionen unterhalb des Bilanzstriches (unterhalb der Bilanzsumme).
Welche Position wird bei einem Kreditinstitut unter dem Bilanzstrich ausgewiesen?

1. Depoteffekten der Kunden in Drittverwahrung
2. Treuhandverbindlichkeiten/Treuhandvermögen (durchlaufende Kredite)
3. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen
4. Unverzinsliche Schatzanweisungen (Geldmarktpapiere)
5. Eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf (verbriefete Verbindlichkeiten)

Haben wir leider nu nird in der Schule besprochen und ich hab keine Ahnung!
Vielen Dank im Voraus
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.05.2005 20:07 - Geaendert am: 29.05.2005 21:51
Unter dem Bilanzstrich stehen Eventualverbindlichkeiten (§ 26 RechKredV) und andere Verpflichtungen (§ 27 RechKredV). Du musst Dich fragen, was die Bank überhaupt verpflichten kann und wo die Einlösung der Verpflichtung noch UNGEWISS ist, sonst wäre es ja ein "normaler" Passivposten.

> 1. Depoteffekten der Kunden in Drittverwahrung

NEIN! Die Bank hat damit abgesehen von der Informationsdurchreichung und Mitwirkung bei An- und Verkauf nichts zu tun. In die Bilanz dürfen diese nicht aufgenommen werden, weil sie in fremdem Namen und für fremde Rechnung gehalten werden (§ 6 III RechKredV).

> 2. Treuhandverbindlichkeiten/Treuhandvermögen
> (durchlaufende Kredite)

NEIN! diese werden unter Nr. 9 der Aktivseite und in gleicher Höhe unter Nr. 4 der Passivseite aufgeführt. Damit erhöhen Sie die Bilanzsumme, berühren aber nicht die GuV. die Bank verwaltet diese nur treuhänderisch und wird daraus gerade nicht verpflichtet. Wenn die Bank für die Rückzahlung eines von ihr durchgereichten Treuhandkredites einsteht, so handelt es sich um eine ZUSÄTZLICHE Bürgschaft (siehe die folgende Nr. 3 dieser Liste).

> 3. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und
> Gewährleistungsverträgen

JA! Das sind Eventualverbindlichkeiten, die unter Nr. 1b unterm Strich ausgewiesen werden.

> 4. Unverzinsliche Schatzanweisungen (Geldmarktpapiere)

Das sind Schuldtitel einer öffentlichen Stelle, die eine Bank nicht emitiert. Folglich finden sie sich in einer Bankbilanz nur auf der Aktivseite, genauer unter Nr. 2a.

> 5. Eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf (verbriefete Verbindlichkeiten)

NEIN! Diese Verpflichtungen sind nicht ungewiss, die Einlösung geschieht in jedem Fall. Die Bilanzierung erfolgt unter Nr. 3b der Passivseite.

Gruß
Julien
Sonnenschein310
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.05.2005 20:08
Also ich hab gerade mal in meinem Rewe-Buch nachgeschaut und demnach sind es Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen.
Obstsalat
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.05.2005 20:12
Vielen Dank! Ihr habt mir echt geholfen! Noch nen schönen Tag!
 

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