Sterbefall Erbe |
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Verfasst am: 24.05.2005 01:37 |
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Hallo,
bin gerade auf was aufgelaufen!
Also
Fall: Mutter (tot) Vater (Opa) gestorben!
hatten 4 kinder die alle verheiratet sind und es sind 5enkel da!
da der opi schulde hatte nimmt keiner die erbschaft an!
müssen die kinder(4) beim notar die erbschaft ablehnen?
kostet ja geld!!!
und müssen die enkel(5) das gleiche machen??
weil sie als nächstes in der erbfolge an der reihe sind!!
ich nicht verstehe!! hilfe |
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Verfasst am: 24.05.2005 08:39 |
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Hallo,
gem. § 1945 I BGB muß die Ausschlagung gegenüber dem Nachlaßgericht erfolgen (nicht beim Notar, außer dieser soll als Bevollmächtiger beim Nachlaßgericht auftreten - § 1945 III BGB). Die Enkel müssen dann auch ausschlagen, weil das Erbe gem. § 1953 II BGB auf diese übergehen würde. |
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Verfasst am: 24.05.2005 13:34 |
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So eine Frage von einem Ausgelerntem?!?! |
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Verfasst am: 24.05.2005 13:46 |
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Anni-Mausi
Klappe...wenn du ausgelernt hast dann stell ich dir mal ein paar von meinen Fragen und dann werden wir sehen ob du nicht auch auf Grund läufst...*FG*
Erbfälle sind genauso dumme Fälle wie Betreuerbestellung
kosten viel Zeit und Aufwand, bringen nichts, sind eher ziemlich selten.
Deshalb kanns grad bei den Themen leicht passieren das man nicht Bescheid weiß. |
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Verfasst am: 24.05.2005 14:53 |
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vor allem frag ich mich bei sowas immer, warum ich das wissen muss ... ich hab ja in dem moment nichts geerbt, sollen sie ihren anwalt fragen. der wird dafuer bezahlt, dass er alles weiss was die erbschaft angeht. ich wuerd mir auch nie einfallen lassen, meinen versicherungs fuzzi nach sowas zu fragen!! |
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Verfasst am: 24.05.2005 15:39 |
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philosophin: ja aber weil der Versicherungsfuzzi in 90% der Fällen dein Kollege ist und dir aufs Dach steigt wenn du ihn mit sowas nervst *G* vielleicht? |
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Verfasst am: 24.05.2005 16:10 |
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@ Ghostrider
teilweise hast du ja recht,
aber sowas sollte man eigentlich wissen,
Erbfälle sind zwar selten, aber sooo selten auch wieder nicht! |
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Verfasst am: 24.05.2005 16:24 |
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Vielleicht nicht gesamt aber du hast nicht jeden Tag nen Erbfall, nicht mal jede Woche wenns gut läuft. (Außer du bist im Individualkundenbereich, da haste nen guten Tag wenns nur drei Erbfälle auf einmal sind *G*) |
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Verfasst am: 24.05.2005 16:52 |
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Ich finde auch nicht dass man das wissen muss!
für was haben wir unseren spezialisten von erben udn evrerben, wenn der auch lieber fälle hat wo es drum geht ein strategie für das vererben von mehreren mios geht!:)-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;) |
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Verfasst am: 24.05.2005 18:50 |
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Die Pflichtteilsquote wird wohl keiner ausschlagen können. Und von den Enkeln wird, so weit kein Vater vorverstorben ist, nach dem Repräsentationsprinzip innerhalb der Stämme (es gilt das Eintrittsrecht) keiner die Erbschaft an- oder ablehnen können. Die Kinder des Erblassers schließen die Enkel aus. (Pflichtteilsrecht s. §§1924 BGB ff.).
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 24.05.2005 19:03 |
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§ 1953 BGB:
"(1)Wird die Erbschaft ausgeschlagen, so gilt der Anfall an den ausschlagenden als nicht erfolgt.
(2) Die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte; der Anfall gilt als mit dem Erbfall erfolgt.
(3) Das Nachlassgericht soll die Ausschlagung demjenigen mitteilen, welchem die Erbschaft infolge der Ausschlagung angefallen ist. Es hat die Einsicht der Erklärung jedem zu gestatten, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht." |
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Verfasst am: 24.05.2005 19:06 - Geaendert am: 25.05.2005 13:58 |
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folglich:
Wenn jetzt alle Kinder das Erbe ausschlagen, müssten auch die Enkel das Erbe ausschlagen... |
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Verfasst am: 25.05.2005 20:34 |
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"Wenn jetzt alle Kinder das Erbe ausschlagen, müssten auch die Enkel das Erbe ausschlagen..."
So und nicht anders ist es richtig. |
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