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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Grundsatz-I-Entlastung
 
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.05.2005 16:00
Wer hat Infos zur Grundsatz-I-Entlastung? Was bedeutet das überhaupt?
CBtoto
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 18.05.2005 16:16
Grundsatz 1 Endlastung:

In den Grundsätzen hat die BAFIN die Paragraphen 10 und 11 KWG konkretisiert.

Grundsatz 1 besagt, oberflächlich betrachtet, dass herausgelegte Kredite mit ausreichend Eigenkapital unterlegt werden müssen. Alte Regelung: 8%, neue Regelung nach Basel II: Unterlegung ratingabhängig.

Habt ihr keinen Grill, kauft euch einen!

CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.05.2005 16:32
danke... hab mir gerade mal im Bankrecht die §§ angesehen... Ich glaube, ich hab‘ jetzt ma keinen Bock das zu lesen ;)
Lupus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.05.2005 16:54
Wenn du schon dach dem § keine Lust mehr hast,... dann viel Spaß beim Konsultationspapier ;-)

Was vielleicht aber auch noch mit "Entlastung" gemeint sein kann, ist die Vereinheitlichung des Meldewesens.... welches ja für die Bemessung des notwendigen EK notwendig ist.

Ist halt die Frage, aus welcher Sicht du das sehen willst!

Gruß

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Wer heute den Kopf in den Sand steckt, knirscht morgen mit den Zähnen!

cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.05.2005 11:36 - Geaendert am: 19.05.2005 11:43
Vielleicht hilft folgender Link weiter (v.a. Seiten 24 und 25):
http://www.ba-vs.de/studienumfeld/downloads/Asset_Securitisation_gesamt.pdf

http://www.bafin.de/rundschreiben/97_1997/rs4_97.htm
 

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