Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 26
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Lebens-/Rentenversicherungen als Tilgungsersatz
 
PeterStoss
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.05.2005 15:21
Hallo,
ich mache gerade ne Ausarbeitung zum Thema "Tilgungsersatz in Form von KLV und Rentenversicherungen".

Dazu habe ich mal zwei Fragen: welche Motivation für den Kunden bzw. eher für die Bank steckt dahinter, einen solchen Tilgungsersatz zu machen?

Zweite Frage dazu: am 1. Januar haben sich ja diverse Steuerregelungen geändert. Welche wichtigen Änderungen betreffen davon jetzt die Kreditabsicherung, also wie sind die abgetretenen Rechte für KLVs VOR und NACH dem 1.1.2005 zu bewerten?

Wäre für ne ausführliche Antwort sehr dankbar. Peter!
Rumba
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.05.2005 15:25
Eine LV als Tilgungsersatz zu nehmen lohnte sich bis Ende letzten Jahres wg. der Steuerfreiheit nach 12 Jahren. Dieses Modell ist durch die gesetzlichen Änderungen inzwischen aber nicht mehr zeitgemäß.

Mehr kann ich leider noch nicht beitragen, Baufi/Individualkredit kommt erst in den nächsten Wochen/Monaten im Betrieb. Deine Ausarbeitung würde mich aber auch interessieren.

Kannst du mir die zukommen lassen?
Lupus
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.05.2005 16:58
Die Hauptmotivation ist, dass du sehr lange eine unglaublich hohe Zinsbelastung hast. Hör sich zwar dumm an, ist aber so!

Hintergrund ist, dass dies Leute machen, die Immobilien kaufen, um diese dann nur zu vermieten. Sie generieren dadurch laufend Erträge, die sie dann mit den Zinsaufwendungen verrechnen können. Nachteil ist natürlich das die bei einer Laufzeit von 30 Jahre natürlich voll dem Zinsänderungsrisiko unterliegen!

Was die steuerliche Gestalltung angeht muss ich passen.

Aus Erfahrung weiß ich das das bei uns in der Bank sehr sehr selten gemacht wird ... frei Versicherungsvertreter das aber sehr sehr gerne verkaufen... ist ja auch klar.... wegen den Zielen ;-/

Gruß

-------------------------------------------------

Wer heute den Kopf in den Sand steckt, knirscht morgen mit den Zähnen!

merlin79
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.05.2005 14:10
endfällige Darlehen werden meistens bei gewerbl. Kunden gemacht.

Diese können die Darlehenszinsen dann steuerlich absetzen und sind an einer hohen zinsbelastung interessiert.
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.05.2005 20:51
Für den Kunden gibt es im Prinzip 2 Vorteile:

Zum Einen kann er, wie schon erwähnt, die Zinsleistungen (bei Kapitalanlegern) von der Steuer absetzen und zum Anderen die Beiträge zur LV bzw. RV als Vorsorgeaufwendungen geltend machen.

Für die Bank bringt die Sache natürlich auch Vorteile, wenn sie sich die Forderung aus einer RV bzw. LV abtreten lässt. Sie hat zum Einen über einen längeren Zeitraum hohe Zinseinnahmen, die nicht wie bei der Annuität kontinuierlich sinken und zum Anderen kann sie gut mit der Rückzahlung des Darlehens kalkulieren, da die Versicherung ja einen bestimmten Fälligkeitstermin hat.

Übrigens. Sollte der Kunde die Versicherung nicht weiter bedienen, hat die Versicherung dies der Bank mitzuteilen.
Walkthru
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.05.2005 22:16
Hallo!

Zusammenfassend lässt sich sagen:

Eine Finanzierung mit einem Festdarlehen und gleichzeitigem Abschluss einer KAPLV als Rückzahlungsquelle kommt nur für Renditeobjekte (Vermietung und Verpachtung) und gewerbliche Kunden in Frage.

Vorteil Darlehen:

- die Zinsen können mit den Mieteinnahmen verrechnet werden. Mindern also die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. (Bei Firmen in der GuV als Zinsaufwand)

Vorteil Versicherung:

- die Beiträge können als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden (natürlich nur Privatpersonen)

- 50% der Erträge sind auch weiterhin steuerfrei, wenn mind. 12 Jahre Laufzeit und Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr

Korrigiert mich, falls ich falsch liegen sollte.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.05.2005 13:53 - Geaendert am: 26.05.2005 13:56
Wie bereits oben erwähnt, können Zinsaufwendungen bei vermieteten Objekten als Werbungskosten geltend gemacht werden und damit mit den Mieteinnahmen verrechnet werden.

Aber:
Prämien für Verträge, die im Jahre 2005 abgeschlossen wurden, können nach dem Alterseinkünftegesetz nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden
Kapitalleistungen sind nach Abzug der bis dahin gezahlten Beiträge voll steuerpflichtig. Es sei denn, die Versicherung läuft mindestens zwölf Jahre und der Versicherte erhält frühestens mit 60 Jahren das Kapital. Dann sind Kapitalleistungen so wie aus klassischen Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht steuerpflichtig.
Julien
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.05.2005 15:29
Und was die Motivation der Bank angeht:

1.) Die Rückzahlung ist quasi doppelt gesichert: Falls dem Kunden etwas zustößt, steht neben der Grundschuld noch die Versicherungsleistung, sio dass die Bank ein unterdurchschnittliches Risiko hat.

2.) Die Provision der Versicherunggesellschaft wird zusätzlich zu den Zinseinnahmen generiert und i.d.R. (wenn auch unter z.B. zweijährigen Vorbehalt) sofort gezahlt. wenn der Markt allerdings eng ist, wird die Bank das schon bei ihrer Kalkulation berücksichtigen und den kunden z.B. mit günstigeren Zinsen locken.

Vorsicht aber, wenn die Bank alles aus einer Hand anbietet, also über einen eigenen Makler das Objekt vermittelt, den Kredit vereinbart und die LV abschließt. Hierbei kann es sich dann um verbundene Geschäfte handeln. Wenn dann bei einem dieser Geschäfte etwas passiert, was zum Rücktritt berechtigt, dann kann der Kunde aus den verbundenen Geschäften gleich mitaussteigen, auch wenn das für ein einzeln abgeschlossenes Geschäft nicht gelten würde.

Gruß
Julien
 

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse