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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Erbschafts- nzw- Schenkungssteuer Freobeträge und Infos
 
f9
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.05.2005 13:01
Hallo zusammen,
hier nur ein paar infos wer wieviel an wen "verschenken" und "vererben" kann (steuerfrei):

Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz

§ 15 Steuerklassen
Steuerklasse 1:
1. der Ehegatte
2. die Kinder und Stiefkinder
3. die Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten
Kinder und Stiefkinder
4. die Eltern und Voreltern bei Erwerbern von Todes
wegen
Steuerklasse 2:
1. die Eltern und Voreltern, soweit sie nicht zur Steuerklasse 1 gehören
2. die Geschwister
3. die Abkömmlinge 1. Grades von Geschwistern
4. die Stiefeltern
5. die Schwiegerkinder
6. die Schwiegereltern
7. der geschiedene Ehegatte
Steuerklasse 3:
alle übrigen Erwerber und Zweckzuwendungen

§ 16 Freibeträge
1. Ehegatten 307.000 EUR
2. Kinder im Sinne der Steuerklasse 1 Nr. 2 und der Kinder
verstorbener Kinder im Sinne der
Steuerklasse 1 Nr. 2 205.000 EUR
3. die übrigen Personen der Steuerklasse 1 51.200 EUR
4. die Personen der Steuerklasse 2 10.300 EUR
5. die Personen der Steuerklasse 3 5.200 EUR.
Breath1985
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.05.2005 13:09
hatte irgendeiner nach gefragt????

oder wieso schreibst du das?
f9
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.05.2005 13:10
werd ich jetzt dafür geköpft?

wissen sollte man teilen und nicht für sich behalten! :-)))
Breath1985
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.05.2005 13:11
ne war ja nur ne frage!!!!
ich wollte nur meinen Wissensstand erweitern! ^^

na dann, mach nur weiter so ;)
f9
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.05.2005 13:14
dä...
 

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