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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Schadensfall Kreditkarte
 
Albyricus
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2005 16:38
Hi Leute,

bei Kreditkarte ist es ja so geregelt das im Schadensfall, ausgenommen Vorsätzlichkeit oder grobe Fahrlässigkeit, der Kunde nur mit max. 50€ haftet wenn der Schaden vor der Verlustmeldung geschieht.

Ich habe aber neulich im Radio gehört, das ein Gericht (ich weiß leider nicht mehr welches) jetzt einen Kunden einer Bank dazu verdonnert hat den kompletten Schaden selber zu tragen, weil er den Verlust erst nach der Rückkehr aus dem Urlaub gemeldet hat, wo zwischen Verlust und Meldung ungefähr 14 Tage gelegen sind!

Würde mich interessieren! Danke!
Kann mir jetzt einer sagen wie das jetzt wirklich geregelt wird? Weil so fällt mal grob eines der wichtigsten Verkaufsargumente für eine Kreditkarte weg!
Katha87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.05.2005 16:43
Naja der Kunde muss den Kartenverlust sofort anzeigen und darf keine 2 Wochen warten. Dafür gibt es ja auch die Notfallnummern bei dennen man seine Karte sofort sperren lassen kann. und für den Fall das man die nicht hat muss man eben zur Polizei! Aber 2 Wochen warten ist nach meiner Auffassung fahrlässig.
Pinkster_Mainz
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2005 16:45
Denk auch das der Kunde selbst dran Schuld ist. Ich mein, welcher Mensch wartet mit dem Sperren seiner Karte 2 Wochen???
Selbst wenn er keine Notfallnummer hat, hätte er es anders regeln können.

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"Geld ist wie Klopapier, wenn mans am dringensten braucht, hat man keins.

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Lorcan
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2005 16:50
Du hast die Antwort praktisch selber mitgeliefert;
bei einer Verzögerung von 14 Tagen liegt grobe Fahrlässigkeit seitens des Kunden vor.

C===|================>
Für Lady Sylvannas Windrunner!
Nekron, Lvl 60 Untoter Magier, EU-Frostwolf
Lorcan, Lvl 31 Tauren Druide, EU-Frostwolf

Pro
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2005 16:53
wie dumm kann man sein, der hat wohl sein hirn in der sonne verbraten!
CBtoto
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2005 17:14
Entscheidungen von Gerichten sind fast immer (nur)Gesetzesinterpretationen.

Dieser Fall sollte also nicht unbedingt verallgemeinert werden.

Im Grill ist nur eine kurze Darstellung des Sachverhaltes abgedruckt, die besagt, dass der Kunde unverzüglich den Verlust zu melden hat, und dass der Kunde nach für Verfügungen nach der Sperre nicht haftbar gemacht werden kann. Für Schäden, die vor Sperre der Karte entstanden sind, haftet er bis zu 50 Euro.

Zitat: "...der Kunde unverzüglich den Schaden zu melden hat"

Ich interpretiere dass so, dass der Kunde wirklich grob fahrlässig handelt, wenn er erst nach zwei Wochen sperrt und kann die Entscheidung des Gerichtes nachvollziehen, und denke, dass im Regelfall wahrscheinlich so entschieden werden wird.
kelle-bosch
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.05.2005 17:27
was heisst interpretiere das so.

grobe fahrlässigkeit, eindeutig. (außer es war die 2 wochen im gipfelcamp des himalaya, ohne telefon oder handy)

ansonsten mach ich mir nen schönen urlaub, zahle vor ort alles mit kreditkarte, hau sie am flughafen in die tonne und verlang noch das mir die beträge erstattet werden??
Pinkster_Mainz
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2005 17:31
... so schauts aus, kelle :-)

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"Geld ist wie Klopapier, wenn mans am dringensten braucht, hat man keins.

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moak
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.05.2005 12:42
Also, ich meine mich zu erinnern, dass der Kunde bei Verlust 50€ zu tragen hat (s.o.), bei Fahrlässigkeit 10% und bei grober Fahrlässigkeit 100%...
Najut, wo jetzt die Grenze zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit gesetzt wird, dass wird dann im Zweifel das Gericht entscheiden...wie es auch in dem Fall beschrieben ist...

bis dahin,

der moak

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