Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 25
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Grundschuld
 
Calli
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.05.2005 14:25
Hallo zusammen,

wer kann mir den Unterschied zw. Brief- und Buchgrundschuld erläutern?
CBtoto
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.05.2005 14:33
hi,

meines wissens nach folgendes:

sowohl brief- als auch buchgrundschuld werden natürlich ins grundbuch eingetragen. im grundbuch erkennt man am zusatz -ohne brief- dass es sich um eine briefgrundschuld handelt.

vorteil einer briefgrundschuld ist, dass sie halt auch als brief ausgestellt wird, und durch einigung und übergabe einfach übertragen werden kann.

nachteil der briefgrundschuld ist, dass so eine ausstellung mit höheren kosten verbunden ist als eine buchgrundschuld.

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.05.2005 14:36
ich glaub du hast dich verschrieben!

ohne brief heißt, dass es sich um eine buchgrundschuld handelt.

ansonsten stimm ich dir zu.

-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;)

Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.05.2005 14:40 - Geaendert am: 12.05.2005 14:41
Eine Briefgrundschuld kann man nicht durch Einigung und Übergabe übertragen. Es fehlt hier noch die Abtretung der Briefgrundschuld an den neuen Gläubiger.

Geht der Brief verloren, muss ein Aufgebotsverfahren beim Amtsgericht durch geführt werden.
CBtoto
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.05.2005 14:42
Ich habe mich verschrieben.
Calli
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.05.2005 15:02
Danke!

Muß die Abtretung einer Buchgrundschuld zwingend in Abt. III eingetragen werden?
Spider_Mike
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.05.2005 18:44
Kurz und knapp:

Ja!

Gruß Mike
 

Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse