Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 32
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Anfechtung
 
boettchi
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.05.2005 19:49
Also wir haben gestern einen einspruch mit folgenden Aufgaben an die IHK gesendet:

BBL - programmiert:
Aufgabe 6 und 7 wegen den Pauschalen

BWVL:
-Aufgabe 12a - real heißt ja zum Basisjahr. In der Schule haben wir gelernt, dass das aktuelle Basisijahr immer noch 1995 war und jetzt irgendwann die Umstellung auf 2000 ist. In der Abbildung stand auch etwas zu 1995 und etwas zu 2000. Das ist irreführend, da bei beiden ein BIP angegeben ist.

- Aufgabe 15a und b - bei a, da wir nie den marginalen Zinssatz in der Berufschule hatten. Bei b ist die Frage ob die zuteilung nach dem holländischen oder amerikanischen Verfahren erfolgt. diese gibt es ja bekanntlich beim Zinstender. Es ist auch nirgendswo in der Aufgabenstellung herauszulesen.


Also! Wenn ihr der selben Meinung seit, dann macht noch schnell einen einspruch fertig und faxt es am besten hin. Ich glaube die Frist endet jetzt in den nächsten 2 Tagen und faxen ist sicherer und schneller.
Speedy4410
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.05.2005 20:11
"- Aufgabe 15a und b - bei a, da wir nie den marginalen Zinssatz in der Berufschule hatten. Bei b ist die Frage ob die zuteilung nach dem holländischen oder amerikanischen Verfahren erfolgt. diese gibt es ja bekanntlich beim Zinstender. Es ist auch nirgendswo in der Aufgabenstellung herauszulesen."

Naja, also, dass ihr marginalen Zuteilungszinssatz nicht in der Schule hattet, heißt ja nicht, dass es nicht prüfungsrelevant ist. Und ich glaube mich grob zu erinnern, dass die Zuteilung nach dem aktuellen amerikanischen Zinstender erfolgt.

-------------------
viele Grüsse,
Speedy
http://www.Gamedemos.de

Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.05.2005 20:22
... und das schon seit Jahren!
boettchi
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.05.2005 20:48
Ich habe ja die Prüfung für WISO zu Hause und da steht niergens, dass die Zuteilung nach den amerikanischen Verfahren gemacht wird.
Speedy4410
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.05.2005 21:15 - Geaendert am: 11.05.2005 21:16
Da steht:
"b: den Betrag in Mio. EUR, den Bank A bei Anwendung des aktuellen Zuteilungsverfahrens erhält"

Das ist die amerikanische Zuteilungsmethode, seit Jahren.
Selbst wenn du dich für das holländische entschieden hast, erhält sie trotzdem den gleichen Betrag nur zu anderen Zinskonditionen.

Trotzdem viel Glück bei den restlichen.

-------------------
viele Grüsse,
Speedy
http://www.Gamedemos.de

 

Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse