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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

staatliche Förderung
 
norde83
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.05.2005 16:24
Moin!

Ich habe mal keine Frage zur Prüfung, sondern zur staatlichen Förderung:

Welche staatlichen Förderungen gibt es neben der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie?

Danke

Mfg
Sven
Ben0101
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.05.2005 16:33
mal überlegen ich glaube keine!!!

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Rechtschreibefehler dürfen nicht kopiert werden, sie dienen jedeglich zur allgemeinen Belustigung


Rang: Start-Up

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Verfasst am: 08.05.2005 16:36
Ich weiß nicht, ob sie zur "staatlichen Förderung" zählt, aber vielleicht die Eigenheimzulage.
Sabrina_
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 08.05.2005 16:48
Förderung auf die RiesterRente, Eigenheimzulage
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.05.2005 20:30
Die betriebliche Altersvorsorge mit mit steuerlichen Vorteilen (Eichel-Förderung) gefördert.

Die neuen Rentenversicherungen werden mit steuerlichen Vorteilen (Rürup- Förderung) gefördert.
TheGrosser
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.05.2005 11:17
Ja ich glaub das dürfte es dann sein:
bav
riester
rürup
eigenheimzulage
nicht zu vergessen die AN Zulage auf Fondssparpläne (wollte ich nur nochmal anmerken :-) )

------------------------------------------------
Wer kämpft kann verlieren.
Wer nicht kämpft hat schon verloren.

Prost und Servus

The Grosser

Walkthru
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.05.2005 14:03
Als Anmerkung: Auch Renten- und Lebensversicherungen sind noch steuerlich begünstigt.
TheGrosser
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.05.2005 14:43
gut sie sind steuerlich begünstigt, aber nicht staatlich gefördert :-)
gibt ja keine extra kohle nur weniger abzug :-)
(kann man sehen wie man will :-) )

------------------------------------------------
Wer kämpft kann verlieren.
Wer nicht kämpft hat schon verloren.

Prost und Servus

The Grosser

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.05.2005 14:54
@Walkthru
Die Rentenversicherung sind nur dann steuerlich gefördert, wenn sie den Rürup-Anforderungen genügen.

Die Erträge aus den neuen Lebensversicherungsverträgen sind nur dann zur Hälfte steuerfrei, wenn sie Rürup-Anforderungen erfüllen.
cila_hvb
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.05.2005 16:17
weiß nicht ob das für dich jetzt relevant ist...
es giubt ja auch vom der kfx-förderbank programme zur förderung des wohneigentum (spezielle Darlehen)?
 

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