Privatrecht/Öffentliches Recht |
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Verfasst am: 06.05.2005 14:49 |
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Kann mir jemand bei dieser Aufgabe helfen??
Unterscheiden Sie Privatrecht und öffentliches Recht hinsichtlich:
a) der Rechtsgebiete
b) des Ordnungsprinzipes
c) der Einteilung der jur. Personen
d) der Erlangung der Rechtsfähigkeit dieser jur. Personen und Geschäftsfähigkeit
Wäre super wenn jemand eine Antwort darauf weiß!
thx |
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