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Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Rechts und Geschäftsfähigkeit
 
mari785
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.05.2005 14:40
Kann mir jemand sagen wie man Rechts- und Geschäftsfähigkeit ohne Abstufung unterscheidet???

Danke !: )
VG
spagetti
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.05.2005 14:50
Rechtsfähigkeit: Eine Person ist fähig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. (ab der Geburt).

Geschäftsfähigkeit: Eine Person ist nach dem Gesetz fähig durch Rechtsgeschäfte ( KAuf und Verkauf) Träger von Rechten und Pflichten zu werden. (0-7 geschaäftsunfähig!!! 7-18 beschränkt geschäftsfähig!!!!
ab 18 Voll geschäftsfähig!!! Ausnahme geistige Behinderung usw.)
TobiasH
Rang: Moderator

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Verfasst am: 06.05.2005 15:13
Schau mal hier:

http://www.bankkaufmann.com/content-77.html

Gruß
Tobias

Euer Admin

Tobias

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.05.2005 16:01
spagetti hat die Unterschiede gut erklärt. Da braucht man kein Nachschlagen mehr bei TobiasH.
 

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