Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 34
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Unterschied Recht und Gesetz
 
mari785
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 06.05.2005 09:25
Kann mir jemand genau den Unterschied zwischen Recht und Gesetz wiedergeben??

Danke schon mal!: )
Speedy4410
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 06.05.2005 09:58
Hier vielleicht erstmal die Definitionen:

Gesetz:
ist jede abstrakte und generelle Rechtsvorschrift, also auch eine Rechtsverordnung. - Gesetz im formellen Sinn ist jeder vom Parlament in einem verfassungsmäßig festgelegten förmlichen Gesetzgebungsverfahren beschlossene und verabschiedete Akt, also auch z. B. eine konkrete und spezielle Maßnahme wie die Feststellung des Haushaltsplans oder die Erteilung einer Kreditermächtigung an die Regierung.


Recht:
allgemein verbindliche, geltende Regelung (Gegensatz: Sitte, Gewohnheit, Herkommen) des äußeren (Gegensatz: die auch Gedanken und Gesinnung erfassende Moral oder Sittlichkeit) zwischenmenschlichen Verhaltens, auch juristischer Personen. Recht im objektiven Sinn (objektives Recht), die Rechtsordnung, ist die Summe aller Rechtsnormen des positiven Rechts einer Rechtsgemeinschaft (z. B. Staat, Gemeinde, Kirche, Völkerrechtsgemeinschaft). Recht in diesem Sinne ist sowohl geschriebenes Recht (Rechtsvorschriften) als auch ungeschriebenes Recht (Gewohnheitsrecht), nicht dagegen der Inhalt von Forderungen nach einer bestimmten Gestaltung des Rechts (Rechtspostulate) aufgrund bestimmter Auffassungen der Rechtsphilosophie oder der Rechtswissenschaft. Meist ist es strenges Recht und zwingendes Recht, aber auch Recht der Billigkeit (billiges Recht, jus aequum) und (oder) dispositives Recht; sachliche und inhaltliche Regelung von Rechtsverhältnissen (materielles Recht, z. B. das bürgerliche Recht) oder Regelung der Durchführung oder Durchsetzung solcher Regelungen in bestimmten förmlichen Verfahren (formales Recht, z. B. die Prozessordnungen). Nach Sachgebieten ist das objektive Recht entsprechend den von ihm geregelten Lebensbereichen in viele Spezialgebiete gegliedert. Diese werden meist nach einer aus dem römischen Recht überkommenen Einteilung zusammengefasst nach dem Überwiegen des öffentlichen oder privaten Interesses in den beiden Hauptzweigen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts.. In manchen Beziehungen ist es aber sinnvoll, die Einteilung nach den einzelnen konkreten Lebensgebieten vorzunehmen, in deren Regelung sich öffentliches Recht und Privatrecht in zunehmendem Maß überschneiden. Besonders durchdringen sich privates und öffentliches Recht in den neu gebildeten Rechtsgebieten des Arbeits- und Wirtschaftsrechts. Auch Rechtsordnung, Rechtskreis, Rechtsphilosophie.

-------------------
viele Grüsse,
Speedy
http://www.Gamedemos.de

 

Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse