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Bereich Off-Topic - Plauderecke
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Off-Topic - Plauderecke

Kaufvertrag!!
 
Kampfkeks
Rang: IPO

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Verfasst am: 04.05.2005 13:49
Hallo Ihr Lieben!
Hoffentlich könnt ihr mir helfen!
Hat man bei einem Kaufvertrag widerrufsrecht? Ich habe mal gehört das man bei jedem Vertrag den man abschließt 14 Tage vom Kaufvertrag zurück treten kann. Stimmt das?

Beispiel:
Claudia kauft privat ein Auto. Sie zahlt dem Verkäufer den Betrag von 15.000 EUR bar. 2 Tage später stellt sie fest, dass das Auto erhebliche Mängel aufweist, die ihr vorher nicht mitgeteilt wurden.
Kann sie von dem Kauf zurück treten?
Oder muss dafür im Kaufvertrag eine gesonderte Kausel ausgewiesen werden?

Vielen Dank
Kampfkeks
Zimtstern
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.05.2005 13:54
Hi Kampfkeks!

Da einem Freund von mir neulich das selbe passiert ist ( er hat sich einen "Unfaller" gekauft... aber der Verkäufer hat ihm verschwiegen dass das Auto eigentlich Totalschaden war...)weiß ich zufällig das der Verkäufer den Wagen zurücknehmen muss da er ihn unter Falschangaben verkauft hat. Falls er ihn nicht zurück nimmt kann es durch einen Gerichtsbeschluss eingeklagt werden. Ich bin mir sicher das in diesem Fall Claudia das Geld wieder zurückbekommen würde.


lg
Sporti

__________________________________________________
Die meisten Menschen sind so glücklich, wie sie es sich selbst vorgenommen haben. (Abraham Lincoln)

Kampfkeks
Rang: IPO

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Verfasst am: 04.05.2005 14:07
na gela da kennst dich ja voll aus hm!
Ich kauf mir nämlich ein neues auto und trau dem typ noch nicht so ganz. des problem, der is nicht gleich um die ecke!!
Zimtstern
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.05.2005 14:21
hm... hast keinen Freund der sich da gut auskennt... KFZMechaniker oda so den du da mitnehmen könntest der sich den Wagen anguckt?!

Was und wo kaufst du dir denn?

Ja weil meinem Nachbarn des neulich passiert ist... is aber voll des Gschiss... der geht jetz vor Gericht...

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Die meisten Menschen sind so glücklich, wie sie es sich selbst vorgenommen haben. (Abraham Lincoln)

Kampfkeks
Rang: IPO

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Verfasst am: 04.05.2005 14:39
Einen A3 und des is zwischen München und Ingoltstadt. also nicht der nächste weg‘!
Chani7
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 04.05.2005 14:40
Hallo,

Fernabsatzverträge, Haustürgeschäfte usw. mal ausgenommen steht einem Käufer (sofern nicht im Vertrag etwas anderes vereinbart wurde) kein Widerrufsrecht zu.

Aber:

Er hat Gewährleistungsrechte: Wenn der Verkäufer den Mangel nicht beheben kann und der mangel nucht unerheblich ist kann der Käufer zB vom Kaufvertrag zurücktreten.

Sofern bei einem Kauf von Privat die Gwewährleistungsrechte ausgeschlossen wurde, ist dieser Ausschluss jedenfalls dann nicht wirksam, wenn der Verkäufer von den Mängeln wußte und diese nicht angezeigt hat.

Schönen Feiertag!
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.05.2005 14:55 - Geaendert am: 04.05.2005 14:56
So schaut es aus.

Siehe auch §433 ff. BGB


PS:

"Ich habe mal gehört das man bei jedem Vertrag den man abschließt 14 Tage vom Kaufvertrag zurück treten kann. Stimmt das?"

Stell dir mal vor du könntest beispielsweise deine Brötchen 14 Tage lang beim Bäcker wieder zurückgeben ;-)
Super09
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.05.2005 15:04
Speziell für Deinen Fall:
Wenn Du Dir wegen der Qualität des Wagens nicht sicher bistt:
Fahr in doch in eine Werkstatt Deines Vertrauens und lass ihn
durchquecken. Kostet zwar ein paar Euro- danach hast Du aber Sicherheit.

Ein Mensch, der keine Dummheiten macht,
macht auch nichts Gescheites

Zimtstern
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.05.2005 15:06
A3... nicht schlecht... aber is halt schon a Stückchen....
Ja das du probefährst und bei ner Werkstatt vorbeischaust oder an kleinen Vertrag selbst verfassen womit du des ganze abdeckst und dann halt unterschreiben lassen... irgendsowas...

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Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.05.2005 16:12
Mein Tipp:

Leg noch 500€ drauf und kauf dir das Auto 1. in deiner Nähe und 2. bei einem Audi-Händler. (Nicht auf Wald und Wiese).

Ein Privater wird auf alle Fälle die Gewährleistung ausschließen. Ein Händler kann diese nur auf ein Jahr beschränken. Außerdem wirst du im ersten halben Jahr bei einem Mangel so gestellt, als wäre der Mangel schon beim Kauf vorhanden gewesen. Das heisst, der Händler müsste beweisen, dass dies nicht der Fall war. Und das ist so gut wie unmöglich.
Auch hast du gleich einen Ansprechpartner, wenn irgendwas mit dem Auto sein soll.
Wie willst du das machen, wenn es nicht gerade um die Ecke ist? Willst du das Auto bis dahin dann abschleppen?
Sicher nicht.
CasualQueen
Rang: IPO

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Verfasst am: 08.05.2005 13:35
man muss heut zu tage ziemlich aufpassen..ich war bei einem händler gewesen der mich auch übern tisch ziehen wollte..so nach dem motto..is ne frau hat ja sowieso keine ahnung! den hab ich dann erstmal in die schranken gewiesen..
also ich würde sehr aufpassen beim autokauf! am besten jemanden mitnehmen der ahnung hat! und die mängel sofort mit einem blick erkennt!
black_cat
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.05.2005 16:53
Aber wenn der Verkäufer z.B. sagt dass das Auto unfallfrei ist, es stellt sich aber später raus dass das gar nicht gestimmt hat dann kann man wegen Täuschung sein Geld zurückverlagen.
CasualQueen
Rang: IPO

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Verfasst am: 08.05.2005 19:16
stimmet! ich glaub das wäre dann auch ne mängelrüge oder wie sich das schimpft
absinth0509
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.05.2005 20:02
@ Solche Begriffe wie Mängelrüge erinnern mich an die Abschlussprung,, puah....

Man wird nicht reich von dem Geld das man verdient, sondern von dem, welches man nicht ausgibt!

 

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