Sperrfristen beim Bausparen und Wertpapiersparen |
|
|
Verfasst am: 03.05.2005 17:25 |
|
|
Hallo,
kann mir einer helfen, z. B. würde ich morgen einen Bausaprvertrag UND Wertpapiersparvertrag mit vL abaschließen, BIS WANN dauert die Sperrfrist?
Danke!Vision 100% hat heute begonnen und dauert jetzt 6 Wochen...Leistung aus Leidenschaft! |
|
|
|
Verfasst am: 03.05.2005 17:36 |
|
|
Abschluss 04.05.2005
Fondssparplan:
Ende der Sperrfrist 31.12.2011
Verfügung ab 01.01.2012
Bausparvertrag:
Ende der Sperrfrist 03.05.2012
Verfügung ab 04.05.2012
Könnte ja durchaus morgen gefragt werden, hast Recht. |
|
|
|
Verfasst am: 03.05.2005 17:38 |
|
|
Sperrfrist jeweils 7 Jahre, Beginn:
Bausparer
für AN-Sparzulage:Tag der ersten Einzahlung
für WOP: Tag des Vertrasgabschlusses
WP-Sparvertrag
für AN-Sparzulage: 01.01. des Jahres, in dem die erste Einahlung erfolgt |
|
|
|
Verfasst am: 03.05.2005 17:42 |
|
|
Danke, danke!!
Ich denke, Bausparen kommt dran!Vision 100% hat heute begonnen und dauert jetzt 6 Wochen...Leistung aus Leidenschaft! |
|
|
|
Verfasst am: 03.05.2005 18:38 |
|
|
Wo wir gerade beim Thema sind. Kann man auf einen Vertag Wohungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage gleichzeitig bekommen? |
|
|
|
Verfasst am: 03.05.2005 18:39 |
|
|
Für die vL auf dem Bausparvertrag gelten die Vorgschriften des WopG und somit endet die Sperrfrist 7 Jahre nach Vertragsabschluss. |
|
|
|
Verfasst am: 03.05.2005 18:48 |
|
|
@Herrmann:
Würden dann die Daten von mir oben stimmen?
@Louis:
Ja, auf ein und denselben Vertrag kannst du AnSZ und WOP bekommen, musst allerdings um die WOP zu bekommen, das Geld separat einzahlen. (bis max. 512 Euro). Also VL Zahlungen sind nicht WOP-förderfähig. |
|
|
|
Verfasst am: 03.05.2005 18:59 |
|
|
Deine Aussage von oben stimmt.
Bei Beteiligungssparen gilt das Abschlussjahr, beim Bausparen der genaue Abschlusstag. Egal ob Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie. |
|
|
|
Verfasst am: 03.05.2005 19:50 - Geaendert am: 03.05.2005 20:04 |
|
|
Wären VL Zahlungen nicht doch Wohnungsbauprämienfähig wenn ich die Einkommensgrenze für die ANSpZ überschritten hab aber trotzdem noch unter dem der WoP liege? Dann geht es denke ich. |
|
|
|
Verfasst am: 03.05.2005 20:12 |
|
|
müsste so sein |
|
|
|
Verfasst am: 03.05.2005 20:37 |
|
|
Es soll nur ausgeschlossen werden, dass du auf ein und den selben Betrag zwei staatliche Prämien bekommst. Also man muss sich entscheiden entweder AnSpZ oder WoP!!! |
|
|
|
Verfasst am: 03.05.2005 22:58 - Geaendert am: 03.05.2005 22:59 |
|
|
Das ist nicht korrekt. Man kann auf einem Vertrag Arbeitnehmersparzulage und WoP bekommen.
Voraussetzung für die Arbeitnehmersparzulage sind Einzahlungen des Arbeitgeber (VL). Liegt man hier unter der Einkommensgrenze und spart zusätzlich eigene Beiträge, dann sind diese nach dem Wohnungsbauprämiengesetz bis 512 EUR p.a. zusätzlich förderfähig.
Liegt man über der Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage, sind vom Arbeitgeber eingzahlte VL nach dem Wohnungsbauprämiengesetz förderfähig.
Beispiel:
Der Arbeitgeber überweist p.a. 480 EUR VL. Der Arbeitnehmer liegt über der Einkommensgrenze für AN-Sparzulage, aber unter der Grenze für die Wohnungsbauprämie. Der AN lässt die 480 EUR anrechnen und braucht nur noch 32 EUR einzuzahlen, um die höchstmögliche Förderung zu erhalten. Zinsen unberücksichtigt. Diese könnte man auch noch berücksichtigen, da auch auf Zinsen WoP gewährt wird. |
|
|
|
Verfasst am: 03.05.2005 23:00 |
|
|
Sorry @Shinzon. Hatte mich verlesen.
Habe "Vertrag" anstatt "Betrag" gelesen... |
|
|
|
Verfasst am: 03.05.2005 23:01 |
|
|
Sie hat Recht!!!!
Schönen Abend noch!
Gruß 003 |
|
|
|
Verfasst am: 04.05.2005 08:18 |
|
|
Es kann sich auch lohnen einen WoP-Antrag zu stellen, wenn nur die VL auf den BV eingehen. Denn auf die Zinsen besteht WoP-Anspruch... |
|
|
|