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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Beleihungsgrenzen
 
Plueschi
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.05.2005 17:47
Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Frage im Hinblick Beleihungsgrenzen.

Wenn ich eine Kapitallebensversicherung beleihe gehe ich doch vom Rückkaufswert aus. Wird dieser dann zu 80% oder 100% reingekommen?

LG, Sontje
baba
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.05.2005 17:48
Ich denk, dass sowas in der Prüfung angegeben ist. Sonst würde ich 80% ansetzen...
Shinzon
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.05.2005 17:59
Wieso 80%. Der Rückkaufswert ist doch meiner Meinung nach 100% sicher, oder etwa nicht? Beim BSV ist ja der angesparte Teil auch mit 100% zu bewerten!
baba
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.05.2005 18:01
Ist doch abhängig, welche Versicherung es ist. 100% nur im Ausnahmefall (z.B. Sparkassen für Versicherungskammer Bayern)... ???!!!
f_philipp
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.05.2005 19:44
wenn in solchem fall nicht angegeben wird werde ich 80% nehmen
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.05.2005 20:33
Der Beleihungssatz für den Rückkaufswert einer KLV kann mit 95 bis 100 % angenommen werden.
Spider_Mike
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.05.2005 21:36
Hallo,

bei uns wird das folgendermaßen gehandhabt:

1. läuft die Versicherung schon länger als 12 Jahre = 100% vom Rückkaufswert
2. läuft die Versicherung bislang kürzer als 12 Jahre = 90 % vom Rückkaufswert
3. Sind KeSt und Soli extra ausgewiesen, dann diese beiden vom Rückkaufswert abziehen und den dann zu 100% bewerten...

Allerdings finde ich diese Bewertung nicht so ganz glücklich, weil es auch vorkommen kann, dass bei Versicherungen, die schon länger als 12 Jahre laufen, KeSt + Soli an das Finanzamt abgeführt werden muss, deshalb würde ich vorschlagen, nur in Fällen, in denen KeSt + Soli extra ausgewiesen sind, den Rückkaufswert dann (bereinigt) mit 100% zu bewerten...

Gruß Mike
filyina
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.05.2005 12:36
also, in der praxis wird bei uns meist 100% angesetzt ...
aber wies schon erwähnt wurde ... so was wird in ner prüfung sicher angegeben, wenn es anders wäre...

<><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><>

Schaut mal vorbei ...
http://www.filyina.de.vu
(und wehe ihr hinterlasst nix im Gästebuch ... *grr* ;-)

<><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><>

merlin79
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.05.2005 14:38
bei uns wird der RKW auch zu 100% angesetzt, ausser die Abtretung ist steuerschädlich, dann noch die Steuer vom RKW runter.
Sternschnuppe_2
Rang: IPO

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Verfasst am: 04.05.2005 14:57
also bei uns liegt die beleihungsgrenze bei ca. 90 %
 

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